Anfang 2014 sorgte das Landgericht Köln für Aufregung unter Website-Betreibern: Wer Fotos der kostenfreien Bilddatenbank „Pixelio“ nutze, müsse direkt in den Bilddateien Quellenangaben anbringen – wenn nötig mit Bildbearbeitungsprogrammen. Ein Bildnachweis auf der Website sei nicht genug, so die Richter. Das umstrittene Urteil ist seit August aufgehoben. Dennoch: Kennzeichnungspflichten und Urheberrecht enthalten unverändert Fallstricke. Bei der Zertifizierung gesundheitsbezogener Websites durch die Stiftung Gesundheit prüfen externe Gutachter daher auch, inwieweit Internetauftritte bei Bildnachweisen Rechtsrisiken bergen.
„Bei Fotos von Bilddatenbanken wie Pixelio oder Fotolia enthalten zum Beispiel die jeweiligen Lizenzbedingungen genaue Angaben dazu, wie die Bildnachweise auszusehen haben und ob die Bilder für die Veröffentlichung im Internet überhaupt zugelassen sind“, erklärt Dr. Thomas Motz, Justiziar der Stiftung Gesundheit. „Wer Fotos hingegen vom Fotografen erstellen lässt, sollte immer schriftlich mit diesem vereinbaren, dass er die Bilder sowohl in Printprodukten als auch online verwenden darf.“
Decken die Gutachter Sicherheitslücken bei Bildnachweisen auf, erhalten die Website-Betreiber konkrete Empfehlungen, wie sie den Mangel beheben können.
Neben rechtlichen Aspekten prüft die Stiftung Gesundheit Websites in den Bereichen Publizistik, Usability und Barrierefreiheit. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Grafiken und weiteres Material finden Sie hier in der Rubrik „Zertifizierte Websites“.