Barrierefreiheit in Arztpraxen

Differenzierte Angaben in der Arzt-Auskunft

Freie Arztwahl? Was eigentlich ein selbstverständliches Recht ist, lässt sich für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen oft nicht realisieren. Denn aktuell verfügen lediglich 87.000 von rund 179.000 Praxen in der ambulanten Patientenversorgung nachweislich über Vorkehrungen der Barrierefreiheit: Nur eine Minderheit der Hausarztpraxen ist sehbehindertengerecht gestaltet, nur ein Bruchteil der Facharztpraxen verfügt über verstellbare Untersuchungsmöbel. Und längst nicht alle Praxisräume sind mit Rollstuhl, Gipsbein oder Kinderwagen begehbar. Den derzeitigen Stand der Barrierefreiheit haben wir in einer Analyse differenziert nach den Kategorien sowie Bundesländern und Landkreisen dargestellt.

Die Suche nach barrierefreien Praxen war früher schwierig, denn es gab keinerlei differenzierte, flächendeckende Informationen über Barrierefreiheit in der ambulanten medizinischen Versorgung. Angeregt von unserem Stiftungs-Rat und unterstützt von engagierten Einzelkämpfern und Verbänden rief unsere Fördergemeinschaft im Jahr 2009 daher mit eigenen Mitteln das „Projekt Barrierefreie Praxis“ (BFP) ins Leben.

Seither erheben wir kontinuierlich, welche Vorkehrungen in welchen Arztpraxen der ambulanten Versorgung vorhanden sind. Diese Informationen stellen wir im Rahmen unserer Arzt-Auskunft kostenlos und frei zugänglich für alle zur Verfügung.

Außerdem sind die Angaben zur Barrierefreiheit als optionales Modul bei vielen unserer Lizenzpartner eingebunden. Allen voran beim Portal einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Aber auch etliche Krankenversicherer unterstützen ihre Versicherten täglich mit unseren Informationen zur Barrierefreiheit.

Barrierefrei – was heißt das eigentlich?

Taktile Bodenleitstreifen weisen den Weg zu einem Fahrstuhl.
Barrierefrei heißt mehr als rollstuhlgerecht: Barrierefreie Vorkehrungen helfen vielen verschiedenen Menschen dabei, einen Arzt ohne Hindernisse erreichen zu können.

Wenn von Barrierefreiheit gesprochen wird, denken viele Menschen zuerst an die klassische Rollstuhlrampe an der Eingangstür. Es geht aber um viel mehr. Denn auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen brauchen spezielle Vorkehrungen, um eine Arztpraxis ohne Hürden nutzen zu können. Das reicht von taktilen, also ertastbaren Orientierungshilfen bis hin zur Möglichkeit, in Gebärdensprache zu kommunizieren. Und Menschen mit eingeschränkter Mobilität brauchen nicht nur einen stufenfreien Zugang, sondern beispielsweise auch verstellbare Untersuchungsmöbel. Die gibt es aber bei weitem nicht in jeder Praxis.

Wir erheben daher sehr differenziert, welche Vorkehrungen in einer Praxis vorhanden sind, und stellen dies in der Arzt-Auskunft auch dar – damit jeder genau das findet, was er braucht. Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Handicap den Arztbesuch ohne fremde Hilfe bewältigen können.

Ärzte können Veränderungen initiativ melden

Fahrstuhlbeschriftung in Blindenschrift.
Ertastbare Hilfen wie eine Braille-Beschriftung können Menschen mit Sehbehinderungen helfen, den Arztbesuch allein zu bewältigen.

Ärztinnen und Ärzte können der Stiftung Gesundheit initiativ über ihr Arztprofil in der Arzt-Auskunft angeben, über welche Vorkehrungen zur Barrierefreiheit ihre Praxis verfügt. Schließlich ist die Praxislandschaft ständig im Wandel: Praxen eröffnen neu, schließen, wechseln den Standort oder werden im Rahmen von Umbaumaßnahmen behindertengerechter gestaltet – zum Beispiel mit höhenverstellbaren Untersuchungsmöbeln, Haltegriffen im WC oder Orientierungshilfen für Sehbehinderte. In anderen Fällen ergeben sich Veränderungen durch das Personal, etwa dank einer neuen Kollegin, die die Gebärdensprache beherrscht. All dies können Ärzte schnell und einfach über den Online-Zugang zur Arzt-Auskunft mitteilen, damit Patienten möglichst rasch von den neuen Erleichterungen erfahren. Eine Checkliste zu den verschiedenen Vorkehrungen haben wir Praxen als Hilfe erstellt.

Portraitfoto der Zitatgeberin.

„Körperliche Beeinträchtigungen und damit auch der Bedarf an Barrierefreiheit können uns in jedem Lebensalter ereilen. Deshalb schätzen wir die umfassende und über die Satzung hinausgehende Informationsarbeit der Stiftung zur barrierefreien medizinischen Versorgung.”

Maria Michalk, Mitglied des Deutschen Bundestags a. D.