FAQ: Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Stiftung Gesundheit

Was sind die Aufgaben der Stiftung?

Die satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung Gesundheit ist es, Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern und praktische Orientierungshilfe zu bieten.

Für die Umsetzung des Stiftungszwecks sind in der Satzung folgende Tätigkeitsfelder konkret benannt:

Welche Ziele verfolgt die Stiftung?

Wenn wir erkennen, dass wir einen Mangel lindern können, dann prüfen wir, ob wir tätig werden können und dürfen, und ob das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Wir vermeiden es, Dinge und Services zu schaffen, die es schon anderweitig gibt. Wir schauen viel lieber, wie wir bestehende Angebote unterstützen, Schnittstellen etablieren und Leistungen zusammenführen können.

Zwei konkrete Beispiele: Vor der Errichtung der Stiftung Gesundheit konnte sich kein Bürger neutral und an zentraler Stelle informieren, wo er einen Arzt mit ganz spezieller Fortbildung findet. Diesen Mangel haben wir mit der Einrichtung der Arzt-Auskunft behoben. Und erst seitdem wir gemeinsam mit der Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit das Projekt Barrierefreie Praxis etabliert haben, können sich Patienten an unabhängiger Stelle einfach darüber informieren, welche Ärzte spezielle Vorkehrungen der Barrierefreiheit bieten.

Warum arbeitet die Stiftung Gesundheit gemeinnützig?

Gemeinnützige Arbeit, unabhängig von einzelnen Interessengruppen, frei von einzelnen potenziell dominierenden Partnern, in einem großen Netzwerk – das ist ein hoher Wert. Das hatte unser Stifter offenkundig erkannt, schon lange vor dem Siegeszug von Internet und Social Media. Aus diesem Grund ist die Stiftung Gesundheit als gemeinnützige Stiftung errichtet worden.

Heute ist es sogar mehr denn je von Bedeutung, relevante und Nutzen stiftende, sorgfältig recherchierte Fakten leicht zugänglich und frei von Interessen Dritter darzubieten. Genau dafür setzt sich die Stiftung Gesundheit ein.

Wer entscheidet eigentlich bei der Stiftung Gesundheit?

Im Tagesgeschäft entscheidet satzungsgemäß der Vorstand der Stiftung Gesundheit. Er tut aber gut daran, auf die Kenntnisse und Erfahrungen seines Teams zu hören.

Der Vorstand berichtet dem Kuratorium der Stiftung das ihn für eine Amtszeit von drei Jahren beruft bzw. auch wieder abberufen kann. Rechenschaft ablegen muss der Vorstand außerdem der Stiftungsaufsicht und natürlich dem Finanzamt.

Der derzeitige Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Gesundheit ist Christoph Dippe.

Wer entscheidet, wer Vorstand wird?

Das Kuratorium der Stiftung beruft den Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder der Stiftung Gesundheit. Eine Amtsperiode dauert drei Jahre.

Wer steckt hinter der Stiftung Gesundheit?

Die Stiftung Gesundheit ist eine unabhängige Organisation. Es gibt keinen Träger, kein Industrie-Unternehmen oder andere dritte Institutionen, die die Stiftung Gesundheit tragen – im Gegensatz zu vielen großen Stiftungen wie beispielsweise der Bosch-Stiftung, VW-Stiftung oder Bertelsmann-Stiftung.

Das ursprüngliche Stiftungskapital stammt von damals noch niedergelassenen Ärzten. Ihr Ziel war es, eine Einrichtung zu etablieren, die nachhaltig angelegt und von einzelnen Personen, deren Präsenz und Mitarbeit unabhängig ist. Dies ermöglicht die Rechtsform „Stiftung“ auf der Basis des jeweiligen Stiftungsgesetzes. Der Staat gewährleistet dann auf alle Zeit die Stiftungs-Aufsicht: Zusätzlich zur normalen Kontrolle durch die Finanzbehörden wacht die Stiftungsaufsichtsbehörde darüber, dass die Stiftung ihre in der Satzung schriftlich festgehaltenen Aufgaben ausfüllt, aber nicht überschreitet. Dies ist zum Beispiel ein fundamentaler Unterschied zwischen den Rechtsformen Verein und Stiftung.

Zu wem gehört die Stiftung Gesundheit?

Die Stiftung Gesundheit gehört niemandem, und sie gehört auch zu niemandem. Die Stiftungsaufsicht hat sie auf Antrag im Jahre 1996 als eigenständige Körperschaft errichtet.

Auch wenn wir (zu) niemandem gehören, arbeiten wir mit sehr vielen Institutionen zusammen:

Die Vielzahl unserer Kooperationen und Partnerschaften erfordert zwar einiges an Abstimmung, hat aber einen großen Nutzen: Durch sie arbeiten wir täglich mit vielen unterschiedlichen, sehr kompetenten und tatkräftigen Menschen zusammen. So entsteht ein ständiger Strom von Impulsen und Ideen für Projekte mit sozialer Wertschöpfung.

Die finanziellen Beiträge aus Kooperationen mit Lizenzpartnern fließen in die Finanzierung der kontinuierlichen Pflege und Fortschreibung des Strukturverzeichnisses und aller darauf basierenden Services. So kann die Stiftung Gesundheit diese Leistungen auch in Zukunft bestmöglich erbringen.

Die Vielzahl der Kooperationen macht uns außerdem gegen die Einflussnahme Einzelner immun: Aufgrund des vielgestaltigen und facettenreichen Spektrums unserer Partner haben einzelne Personen oder Vertragspartner kein Drohpotenzial oder gar die Möglichkeit, Druck auszuüben, die Stiftung in eine Richtung zu drängen oder für Partikularinteressen einzuspannen.

Nach wem richtet sich die Arbeit der Stiftung Gesundheit?

Die Arbeit der Stiftung Gesundheit richtet sich nach niemandem – die Stiftung arbeitet vielmehr gänzlich unabhängig. Weder Regierungen noch Parteien, Industrie, Verbände oder weltanschauliche Gruppierungen haben einen Einfluss auf die Arbeit der Stiftung Gesundheit. Daran ändert auch die Lehrtätigkeit des langjährigen Vorstandsvorsitzenden und aktuellem Vorsitzenden des Stiftungs-Rats, Dr. Peter Müller, an der jüdischen US-Hochschule Touro College in Berlin nichts.

Auf welcher Rechtsgrundlage handelt die Stiftung Gesundheit?

Die generelle Rechtsgrundlage ist das Stiftungsgesetz. Die spezifische Basis der Stiftungsarbeit ist die Satzung.

Was sind die „Grundsätze guter Stiftungsarbeit“, zu denen sich die Stiftung Gesundheit verpflichtet hat?

Die Stiftung Gesundheit ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Dieser Bundesverband hat die Grundsätze guter Stiftungsarbeit entwickelt. Diese geben einen klaren Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln. Sie beschreiben die Anforderungen an die Klarheit der Leitung und Tätigkeiten sowie die Anforderungen an Transparenz und Öffentlichkeit. Zudem schreiben sie auch die Maximen guter Unternehmensführung („Good Governance“) in anderen Bereichen fest.

Faktisch hat sich die Stiftung von Anbeginn an konsequent so verhalten, wie es diese Grundsätze formulieren. Wir haben uns diesen Grundsätzen aber auch offiziell per Gremienbeschluss verpflichtet, denn sie legen – im besten Sinne – die Selbstverständlichkeiten ordentlicher Arbeit fest.

Warum gibt es die Arzt-Auskunft?

Die Arzt-Auskunft wurde in den 1990er Jahren errichtet, weil damals Patienten nicht die Möglichkeit hatten, sich an neutraler Stelle zu erkundigen, welcher Arzt sich in spezifischen Diagnose-/Therapieschwerpunkten, zum Beispiel in Migränetherapie, fortgebildet hat. Denn diese Information durften Ärzte damals nicht öffentlich darstellen. Erst mit der Arzt-Auskunft setzte die Stiftung Gesundheit dieses Infomationsrecht der Patienten gegen die damaligen Widerstände durch.

Warum gibt es das Projekt „Barrierefreie Praxis“?

Das Projekt Barrierefreie Praxis wurde gemeinsam mit der Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit initiiert, weil uns Patienten immer wieder in Briefen, E-Mails und Anrufen darauf aufmerksam machten, dass es flächendeckend keine Möglichkeit gab, sich an neutraler Stelle zu erkundigen, welcher Arzt spezielle Vorkehrungen der Barrierefreiheit in der Praxis bietet. Was wir dagegen getan haben und auch heute noch vorantreiben, können Sie auf der Seite Arzt-Auskunft: Angaben zur Barrierefreiheit nachlesen.

Wo kann ich mehr über die Arbeit der Stiftung Gesundheit erfahren?

Einen Überblick über unsere Arbeit in verschiedenen Feldern gibt der Tätigkeitsbericht der Stiftung Gesundheit: Auf rund 40 Seiten sind dort zahlreiche Facetten unserer Arbeit dargestellt.

Was sich aktuell bei der Stiftung tut, berichtet alle drei Monate unser Stiftungsbrief. Wenn Sie diesen Newsletter regelmäßig erhalten möchten, nutzen Sie einfach unser Formular, um ihn kostenlos zu abonnieren.

Im Archiv des Stiftungsbriefs, das bis 1998 zurückreicht, können Sie die gesamte Geschichte der Stiftung über die Jahre lückenlos verfolgen.

Wie kann ich mitwirken?

Sie können die Arbeit der Stiftung Gesundheit auf verschiedene Weise unterstützen:

Als Mitglied der Fördergemeinschaft oder Spender:
Finanziell können Sie uns als Mitglied der Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit oder mit einer einmaligen Spende unterstützen. Das hilft uns, unsere Arbeit und die daraus resultierende soziale Wertschöpfung voranzutreiben.

Als Mitarbeiter:
Die Stiftung Gesundheit, die Fördergemeinschaft und auch unsere Dienstleister und Kooperationspartner suchen immer wieder Mitarbeiter, projektbezogen oder unbefristet. Schauen Sie gern in unseren Stellenangeboten nach, welche Positionen derzeit ausgeschrieben sind. Dort erfahren Sie auch mehr über den Ablauf einer Bewerbung bei der Stiftung Gesundheit.

Als Ideen-Geber:
Für Hinweise, Korrekturen, Tipps und Projektvorschläge haben wir jederzeit ein offenes Ohr: Schicken Sie uns einfach eine Nachricht! Den oder die zuständigen Ansprechpartner für den betreffenden Bereich finden Sie direkt auf der jeweiligen Seite unserer Website. Alternativ können Sie sich auch gern an unsere zentrale Adresse info@stiftung-gesundheit.de wenden: Wir leiten Ihre Anfrage dann im Hause weiter.

FAQ zur Zusammenarbeit mit der Stiftung Gesundheit

Mit wem arbeitet die Stiftung zusammen?

Wir sind offen für die Zusammenarbeit mit allen Personen oder Institutionen, die daran interessiert sind und mit denen wir gemeinsam konkrete Handlungsfelder etablieren können. Die Leistungen, die in ein Projekt hineinfließen, sollen im Ergebnis zu einer wirksamen sozialen Wertschöpfung führen. Und wir müssen in den grundsätzlichen Werten übereinstimmen.

Konkret arbeiten wir in verschiedenen Bereichen mit den meisten gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammen, mit Internetportalen, Website- und App-Betreibern, ebenso wie mit Forschungseinrichtungen, Universitäten sowie Landes- und Bundeseinrichtungen. Dabei setzt eine Beteiligung an Forschungsarbeiten voraus, dass wir ebenfalls an ihrer Entwicklung involviert sind. Beispiele und Referenzen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten Unsere Lizenzpartner sowie Faktenbasis für Strukturforschung.

Kann ich die Arzt-Auskunft in meine Website oder App einbinden?

Selbstverständlich! Als Lizenzpartner können Sie Ihre maßgeschneiderte Variante der Arzt-Auskunft zusammenstellen. Wir setzen Ihre Wünsche dann in Ihrem hauseigenen Look & Feel um. Auch bei der technischen Einbindung haben Sie viele Optionen. Einen Überblick über die Möglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Die Arzt-Auskunft für Ihre Website, App oder eGA

Wie kann ich die Arzt-Auskunft Professional nutzen?

Für institutionelle Nutzer wie beispielsweise Krankenversicherer und Fach-Callcenter bieten wir die Möglichkeit, die Nutzung der Arzt-Auskunft Professional zu lizenzieren. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Die Arzt-Auskunft Professional für institutionelle Nutzer.

Kann ich das Strukturverzeichnis der medizinischen Versorgung für meine Bachlorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation nutzen?

Mit unserem Recherche-Tool Arzt-Explorer stellen wir Datenjournalisten und Wissenschaftlern aggregierte Daten und Heatmaps zur medizinischen Versorgungslandschaft in Deutschland zur Verfügung. Ebenfalls bieten wir auch Studierenden bzw.
Doktoranden einen Testzugang an. Dafür schreiben Sie gern an: redaktion@stiftung-gesundheit.de.

Viele wissenschaftliche Arbeiten greifen auf Informationen aus unserem Strukturverzeichnis der medizinischen Versorgung zurück. Denn das umfassende Verzeichnis aller in der Patientenversorgung aktiven Ärzte in Deutschland dient mit seiner immensen Fülle an Detailinformationen als Grundlage für unterschiedliche Versorgungsforschungsprojekte – regional oder bundesweit, für öffentliche Institutionen als auch für privat-rechtliche Entscheider.

Studierenden bzw. Doktoranden können uns bei Bedarf ihre detaillierte Anfrage an kooperation@stiftung-gesundheit.de senden. Wir prüfen dann individuell, ob wir behilflich sein können.

FAQ zur Finanzierung

Woher kommt das Geld der Stiftung?

Das ursprüngliche Stiftungskapital zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung Gesundheit war gering, es lag unterhalb des damals als stiftungstypisches Minimum geltenden Betrags von 100.000 Mark. Erst durch eine Zustiftung in den 2000er Jahren bewegte sich das Stiftungskapital in den üblichen Bereich.

Die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung erfolgte in den ersten Jahren, also in den 1990ern, auf der Basis sehr viel ehrenamtlicher Tätigkeit und den Mitteln aus Erträgnissen, Zinsen aus dem Stiftungskapital und immer wieder auch Spenden. Seit den 2000er Jahren erzielt die Stiftung außerdem ständig wachsende finanzielle Mittel aus der eigenen Arbeit.

Die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft

Seit 1999 erhält die Stiftung Unterstützung von der ihrer Fördergemeinschaft. Sie bietet ein Dach, unter dem sich Menschen zusammenschließen können, die sich mit den Zielen der Stiftung Gesundheit identifizieren und ihre Arbeit unterstützen möchten. Eine Stiftung ermöglicht ja aufgrund ihrer Rechtsform grundsätzlich keine Mitgliedschaft: Sie wird konstituiert durch das Stiftungskapital und die Errichtung der Körperschaft durch die Stiftungsaufsicht. Ein Verein dagegen ist bestimmt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder – und deshalb die ideale Rechtsform für unsere Fördergemeinschaft.

Die Fördergemeinschaft übernimmt Aufgabensegmente, die die Stiftung selbst nicht finanzieren könnte. Hierzu zählen jahrelange Entwicklungen in dem bedeutsamen Feld der barrierefreien medizinischen Versorgung in Deutschland. Daraus wiederum sind Aufgaben der Forschung und Entwicklung erwachsen, denen wir gemeinsam mit der Fördergemeinschaft und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen nachkommen, etwa dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Außerdem unterstützen der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und viele weitere Institutionen unsere Arbeit im Bereich der Barrierefreiheit.

Die Arzt-Auskunft für Patienten

Die Nutzung der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit war und bleibt für alle zum persönlichen Gebrauch kostenlos und werbefrei. Die Satzung schreibt das keineswegs vor. Aber es ist uns wichtig, Verbrauchern diese Leistungen kostenlos bereitzustellen. Wir sind der Meinung, dass die Informationen der Arzt-Auskunft – die Angaben, wo ein Arzt mit einer speziellen Fortbildung oder Ausstattung zu finden ist – ohne Hindernisse zugänglich sein sollten: Das bedeutet auch ohne Kostenangst, ohne technische Hürden, ohne den Preis, persönliche Daten hergeben zu müssen – auf einer kostenfreien Telefonhotline und im Internet, werbefrei und ohne Registrierung.

Die Arzt-Auskunft verzeichnet alle Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland. Diejenigen, die zusätzlich mit ganz speziellen Fortbildungen recherchierbar sein wollten, richteten wir damals die Möglichkeit ein, sich entsprechend zu positionieren. Für die damit verbundenen Prüfungen und Gegenchecks wurde ihnen eine Umlage zugemutet. Diese war von vornherein so dimensioniert, dass der Betrag für einen Arzt leistbar war und nicht etwa ein Ausschlusskriterium sein könnte: Rund fünf Mark waren es damals. Diese Umlagen tragen bis heute zur Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung der Arzt-Auskunft bei.

Die Arzt-Auskunft als Service für Websites, Apps und eGA

Ende der 1990er kamen die ersten Internetportale und wollten die Funktionen der Arzt-Auskunft als Service für ihre Nutzer integrieren. Ganz früh war das damals noch junge Portal netdoktor.de. Dem folgten Dutzende großer und kleiner Portale und Websites, getragen teils von kleinen Startups, teils von großen Investoren. Und mittlerweile haben auch App-Betreiber und Anbieter von elektronischen Gesundheitsakten (eGA) die Arzt-Auskunft entdeckt.

Für die jeweiligen Betreiber ist die Nutzung der Arzt-Auskunft als Service-Element ein Wirtschaftsgut. Darum zahlen sie dafür ein Lizenzentgelt, dessen Höhe sich insbesondere daran orientiert, wie viele der Inhalte und Funktionen sie nutzen und für welche Lösung sie sich bei der technischen Einbindung entscheiden.

Die Arzt-Auskunft Professional als Profi-Werkzeug für Krankenversicherungen

Bald folgten die ersten privaten Krankenversicherungen sowie eine schnell wachsende Zahl von gesetzlichen Krankenversicherungen. Manche von ihnen bieten die Arzt-Auskunft als Service auf ihren Internetseiten an. Vor allem aber nutzen viele von ihnen die Arzt-Auskunft Professional, ein Profi-Werkzeug auf Basis des Strukturverzeichnisses der medzinischen Versorgung. Dieses Verzeichnis, unterhalten und aufwändig gepflegt von der Stiftung Gesundheit, enthält so viele Details und Selektionsmöglichkeiten, dass medizinische Laien damit überfordert wären. Für die geschulten Mitarbeiter von Krankenversicherern, etwa in Verwaltungen und Versicherten-Informationszentren, können wir diese komplexeren Inhalte und Funktionen jedoch darbieten. Für die Nutzung der Arzt-Auskunft Professional vereinbaren wir mit unseren Lizenzpartnern dann jeweils eine Umlage, die sich an der Nutzungsintensität bemisst.

Wenn Sie also das nächste Mal bei Ihrer Krankenversicherung anrufen, um sich einen Facharzt-Termin vereinbaren zu lassen, denken Sie gern einmal kurz an uns. Denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Ihr Gesprächspartner bei der Versicherung dafür fix online in unsere Arzt-Auskunft Professional schaut.

Wofür verwendet die Stiftung Gesundheit ihr Stiftungskapital?

Das Stiftungskapital darf niemals angetastet werden. Das ist die gesetzlich verankerte Grundfeste aller Stiftungen in Deutschland. Es konstituiert zusammen mit der staatlichen Genehmigung und staatlichen Kontrolle die Körperschaft der Rechtsform „Stiftung“.

Deshalb muss die Stiftung Gesundheit Erträge erzielen, um ihre satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Finanzierung.

Wieso bieten Sie Leistungen gegen Entgelt an, obwohl Sie doch gemeinnützig sind?

Das ist ganz normal: Auch gemeinnützige Organisationen dürfen Erträge erwirtschaften. Ein gutes Beispiel dafür sind Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft: Auch dort sind Behandlungen trotz der Gemeinnützigkeit kostenpflichtig. Immerhin muss das Krankenhaus ja sein Personal bezahlen, ebenso wie seine Dienstleister, eingekaufte Materialien und so weiter.

Eine gemeinnützige Stiftung wie die Stiftung Gesundheit muss sogar Erträge erwirtschaften, denn sie darf ihr Stiftungskapital nicht antasten. Erst die Erträgnisse aus den erbrachten Leistungen ermöglichen es uns, die Services der Stiftung Gesundheit aufrecht zu erhalten und fortzuschreiben – kurzum die in der Satzung festgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Und im Falle der Arzt-Auskunft auch weiterhin detaillierte Informationen und Fakten stets aktuell zu halten und bereitzustellen. Für Verbraucher, User, Patienten kostenlos, werbefrei und unabhängig.

Der Unterschied zwischen Gemeinnützigkeit und kommerzieller Tätigkeit liegt also nicht darin, ob Institutionen Leistungen kostenpflichtig oder kostenfrei anbieten, sondern wie sie die Erträge verwenden:

  • Ein Unternehmer (beispielsweise ein Inhaber, Gesellschafter oder Aktionär) erwirtschaftet – wenn es gut läuft – einen Gewinn. Dafür muss er zuvor ins unternehmerische Risiko gehen, also investieren, um Erträge zu erzielen. Dafür erhält der Unternehmer dann den Gewinn nach Steuern.
  • Gemeinnützige Einrichtungen dürfen Erträge keinesfalls als Gewinne ausschütten, sondern müssen diese ausnahmslos wieder für satzungsgemäße Zwecke einsetzen. Das ist der zentrale Aspekt der Gemeinnützigkeit – und aus gutem Grund schauen die zuständigen Finanzämter sehr genau hin, ob dieser Aspekt auch erfüllt wird.

Die Verantwortlichen einer gemeinnützigen Einrichtung müssen deshalb mindestens genau so verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen wie ein Unternehmer. Ja, sogar noch ein Stück sorgfältiger: Denn geht eine GmbH unwirtschaftlich mit Ressourcen wie Geld oder Arbeitszeit um, geht dies nur zu Lasten der Gesellschafter der GmbH. Unwirtschaftliches Handeln einer gemeinnützigen Einrichtung dagegen mindert die soziale Wertschöpfung, zu der die Gemeinnützigkeit verpflichtet – geht also zu Lasten der Allgemeinheit.

Kann ich Fördermittel bei Ihnen beantragen?

Die Stiftung Gesundheit ist gemäß ihrer Satzung keine Förderstiftung, sondern eine operative Stiftung, wird also selbst tätig. Sie darf deshalb keine Mittel für Zwecke einsetzen, die nicht in der Satzung stehen, und kann keine eigenen Fördermittel vergeben.

Gern prüfen wir aber immer, ob und wie sich durch Kooperationen sinnvolle Dinge entwickeln lassen. Genau genommen hat sich das Team der Stiftung viele seiner Arbeitsfelder keineswegs selbst ausgedacht: Die Ideen dafür waren in vielen Fällen das Ergebnis von konstruktiven und produktiven Gesprächen mit vielerlei Menschen mit sehr unterschiedlichen Anliegen und Vorschlägen.

Kann ich meine Spende von der Steuer abziehen?

Sowohl die Stiftung Gesundheit als auch die Fördergemeinschaft sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Damit sind Spenden im Rahmen der Vorgaben der Steuergesetze steuerlich abzugsfähig. Bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt den Überweisungsbeleg als Nachweis. Für höhere Beträge stellen wir natürlich gern eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Beachten Sie bitte, dass wir dafür den Namen und die Adresse des Spenders benötigen. Geben Sie diese daher bitte im Betreff der Überweisung an.

FAQ zum Hintergrund

Wieso sind Stiftungen gemeinnützig?

Stiftungen sind keineswegs automatisch gemeinnützig, ebenso wenig wie Vereine oder GmbHs. Die Stiftung Gesundheit ist als gemeinnützig anerkannt, weil Satzungszwecke und Tätigkeit den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäß Steuergesetzgebung entsprechen.

Wie kann jemand, der professionell arbeitet, gemeinnützig sein?

Professionalität und Gemeinnützigkeit sind keine Gegensätze. Denn Sozialromantik allein bewirkt noch keine soziale, also gemeinschaftliche Wertschöpfung.

Wenn wir „Sozialromantik“ ein wenig anders nennen, nämlich „Ethos“, „Werte“, „Verantwortungsbereitschaft“, dann zeigt sich, dass diese Regung der fundamentale Ausgangspunkt für Arbeit zugunsten der Gemeinschaft ist. Diese Arbeit muss dann aber effektiv, nachhaltig, wirtschaftlich und professionell erfolgen, um wirksam zu sein. Auch Gemeinnützigkeit braucht also Professionalität im Sinne von Sachkunde, Umsicht und Effektivität, um ihre Ziele zu erreichen.

Das betrifft übrigens gleichermaßen hauptamtliche wie ehrenamtliche Arbeit: Auch mit der kostbaren Ressource der ehrenamtlichen Arbeit sollte niemand nachlässig umgehen.

Was macht die Stiftungsaufsicht?

Die Stiftungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wacht im Kern darüber, dass alle Stiftungen im jeweiligen Bundesland in Übereinstimmung mit dem Stiftungsgesetz und der jeweiligen Stiftungssatzung handeln. In Hamburg ist die Stiftungsaufsichtsbehörde Teil der Justizbehörde, also des Justizministeriums des Bundeslands Hamburg. Angesichts einiger hundert Stiftungen in der Hansestadt ist ein gutes Dutzend Volljuristen mit der Stiftungsaufsicht befasst. „Hinweise, Fragen und Antworten waren all die Jahre bislang immer schnell und klar und präzise“, hat der langjährige Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Gesundheit, Dr.Peter Müller, dazu dem Kuratorium berichtet, „erstklassiges Verwaltungshandeln“.

Wer bestimmt, was eine Stiftung tut?

Daran sind der Stifter, der Staat, die Satzung, der Vorstand sowie das Kuratorium beteiligt: Der bzw. die Stifter entwerfen eine Satzung, die die Aufgaben der jeweiligen Stiftung festschreibt. Der Staat, in der Regel das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes, prüft diesen Satzungsentwurf und stimmt sich zumeist mit den jeweiligen anderen Fachbehörden ab. Dann obliegt es dem jeweiligen Minister, auf Grundlage des Stiftungsgesetzes zu entscheiden, ob auf der Basis dieser Satzung und des gegebenen Stiftungskapitals die Stiftung errichtet wird. Dieser Akt trägt den historischen Namen „Stiftungsgeschäft“: Durch dieses Stiftungsgeschäft ist dann die Körperschaft, in unserem Falle die Stiftung Gesundheit, errichtet – und unterliegt zugleich der dauerhaften Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde.

Auf der Basis der jeweiligen Satzung wird dann der Vorstand der Stiftung etabliert. Dieser ist die Exekutive, das ausführende Satzungsorgan. Im Tagesgeschäft entscheidet der Vorstand über die Aktivitäten der Stiftung – allerdings stets in dem durch die Satzung vorgegebenen Rahmen. Berufen wird der Vorstand von einem Aufsichtsorgan, das bei der Stiftung Gesundheit Kuratorium heißt. Seine Aufgaben entsprechen in etwa dem eines Aufsichtsrates bei einer Aktiengesellschaft: Das Kuratorium beruft den Vorstand und kann ihn gegebenenfalls auch entlassen; der Vorstand ist dem Kuratorium rechenschaftspflichtig. Und darüber wacht die Stiftungsaufsichtsbehörde, damit die stiftungstypische Nachhaltigkeit „auf ewig“ sichergestellt ist, unabhängig von einzelnen aktuellen Funktionsträgern.

Stiftungen haben einen schlechten Ruf. Wie kommt das?

Sogenannte Stiftungen in Steueroasen haben in der Tat das Klima in Deutschland und den Namen der Rechtsform „Stiftung“ beschädigt. Nicht Fachkundige vermengen diese Dinge immer mal irrtümlich. Eine „Stiftung“ in Liechtenstein hat mit einer Stiftung auf der Grundlage des Stiftungsgesetzes hierzulande nichts gemeinsam außer diesen acht Buchstaben.