FAQ: Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Stiftung Gesundheit

Was sind die Aufgaben der Stiftung Gesundheit?

Die Aufgabe der Stiftung Gesundheit ist es, Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern und praktische Orientierungshilfe zu bieten.

Für die Umsetzung des Stiftungszwecks sind in der Satzung folgende Tätigkeitsfelder konkret benannt:

Welche Ziele verfolgt die Stiftung Gesundheit?

Wenn wir erkennen, dass wir einen Mangel lindern können, dann prüfen wir, ob wir tätig werden können und dürfen, und ob das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Wir vermeiden es, Dinge und Services zu schaffen, die es schon anderweitig gibt. Wir schauen viel lieber, wie wir bestehende Angebote unterstützen, Schnittstellen etablieren und Leistungen zusammenführen können.

Zwei konkrete Beispiele: Vor der Errichtung der Stiftung Gesundheit konnte sich kein Bürger neutral und an zentraler Stelle informieren, wo er einen Arzt mit ganz spezieller Fortbildung findet. Diesen Mangel haben wir mit der Einrichtung der Arzt-Auskunft behoben. Und erst seitdem wir gemeinsam mit der Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit das Projekt Barrierefreie Praxis etabliert haben, können sich Patienten bundesweit an unabhängiger Stelle einfach darüber informieren, welche Ärzte spezielle Vorkehrungen der Barrierefreiheit bieten.

Warum arbeitet die Stiftung Gesundheit gemeinnützig?

Gemeinnützige Arbeit, unabhängig von einzelnen Interessengruppen, frei von einzelnen potenziell dominierenden Partnern, in einem großen Netzwerk – das ist ein hoher Wert. Das hatte unser Stifter offenkundig erkannt, schon lange vor dem Siegeszug von Internet und Social Media. Aus diesem Grund ist die Stiftung Gesundheit als gemeinnützige Stiftung errichtet worden.

Heute ist es sogar mehr denn je von Bedeutung, relevante und Nutzen stiftende, sorgfältig recherchierte Fakten leicht zugänglich und frei von Interessen Dritter darzubieten. Genau dafür setzt sich die Stiftung Gesundheit ein.

Wer entscheidet eigentlich bei der Stiftung Gesundheit?

Im Tagesgeschäft entscheidet satzungsgemäß der Vorstand der Stiftung Gesundheit, greift dabei jedoch auf die Kenntnisse und Erfahrungen seines Teams zurück. Der derzeitige Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Gesundheit ist Christoph Dippe. Er berichtet dem Kuratorium der Stiftung und muss Rechenschaft gegenüber der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt ablegen

Wer entscheidet, wer Vorstand wird?

Das Kuratorium der Stiftung beruft den Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder der Stiftung Gesundheit. Eine Amtsperiode dauert drei Jahre.

Wer steckt hinter der Stiftung Gesundheit?

Die Stiftung Gesundheit ist eine unabhängige Organisation. Es gibt weder einen Träger noch Industrie-Unternehmen oder andere dritte Institutionen, die die Stiftung Gesundheit tragen – im Gegensatz zu vielen großen Stiftungen wie beispielsweise der Bosch-Stiftung, VW-Stiftung oder Bertelsmann-Stiftung.

Das ursprüngliche Stiftungskapital stammt von damals noch niedergelassenen Ärzten. Ihr Ziel war es, eine Einrichtung zu etablieren, die nachhaltig angelegt und unabhängig von einzelnen Personen, deren Präsenz und Mitarbeit ist. Genau dies ermöglicht die Rechtsform „Stiftung“ auf der Basis des jeweiligen Stiftungsgesetzes.

Der Staat gewährleistet dann auf alle Zeit die Stiftungs-Aufsicht: Zusätzlich zur normalen Kontrolle durch die Finanzbehörden wacht die Stiftungsaufsichtsbehörde darüber, dass die Stiftung ihre in der Satzung schriftlich festgehaltenen Aufgaben ausfüllt, aber nicht überschreitet. Dies ist zum Beispiel ein fundamentaler Unterschied zwischen den Rechtsformen Verein und Stiftung.

Zu wem gehört die Stiftung Gesundheit?

Die Stiftung Gesundheit gehört niemandem, und sie gehört auch zu niemandem. Die Stiftungsaufsicht hat sie auf Antrag im Jahre 1996 als eigenständige Körperschaft errichtet. Weder Regierungen noch Parteien, Industrie, Verbände oder weltanschauliche Gruppierungen haben einen Einfluss auf unsere Arbeit.

Auch wenn wir (zu) niemandem gehören, arbeiten wir mit sehr vielen Institutionen zusammen:

Die Vielzahl unserer Kooperationen und Partnerschaften erfordert zwar einiges an Abstimmung, hat aber einen großen Nutzen: Durch sie arbeiten wir täglich mit vielen unterschiedlichen, sehr kompetenten und tatkräftigen Menschen zusammen. So entsteht ein ständiger Strom von Impulsen und Ideen für Projekte mit sozialer Wertschöpfung.

Die finanziellen Beiträge aus Kooperationen mit Lizenzpartnern fließen in die Finanzierung der kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung des Strukturverzeichnisses und aller darauf basierenden Services. So kann die Stiftung Gesundheit diese Leistungen auch in Zukunft bestmöglich erbringen.

Die Vielzahl der Kooperationen macht uns außerdem gegen die Einflussnahme Einzelner immun: Aufgrund des breiten und facettenreichen Spektrums unserer Partner haben einzelne Personen oder Vertragspartner keine Möglichkeit, die Stiftung in eine bestimmte Richtung zu drängen oder für Partikularinteressen einzuspannen.

Was sind die „Grundsätze guter Stiftungsarbeit“, zu denen sich die Stiftung Gesundheit verpflichtet hat?

Die Stiftung Gesundheit ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Dieser Bundesverband hat die Grundsätze guter Stiftungsarbeit entwickelt. Diese geben einen klaren Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln. Sie beschreiben die Anforderungen an die Klarheit der Leitung und Tätigkeiten sowie die Anforderungen an Transparenz und Öffentlichkeit. Zudem schreiben sie auch die Maximen guter Unternehmensführung („Good Governance“) in anderen Bereichen fest.

Faktisch hat sich die Stiftung von Anbeginn an konsequent so verhalten, wie es diese Grundsätze formulieren. Wir haben uns diesen Grundsätzen aber auch offiziell per Gremienbeschluss verpflichtet, denn sie legen – im besten Sinne – die Selbstverständlichkeiten ordentlicher Arbeit fest.

Wo kann ich mehr über die Arbeit der Stiftung Gesundheit erfahren?

Einen Überblick über unsere Arbeit in verschiedenen Feldern gibt der Tätigkeitsbericht der Stiftung Gesundheit: Auf rund 40 Seiten sind dort zahlreiche Facetten unserer Arbeit dargestellt.

Was sich aktuell bei der Stiftung tut, berichtet mehrmals im Jahr unser Stiftungsbrief – seit Sommer 2022 in digitaler Form. Wenn Sie diesen Newsletter regelmäßig erhalten möchten, nutzen Sie einfach unser Formular, um ihn kostenlos zu abonnieren.

Im Archiv des Stiftungsbriefs, das bis 1998 zurückreicht, können Sie die gesamte Geschichte der Stiftung über die Jahre lückenlos verfolgen.

Wie kann ich mitwirken?

Sie können die Arbeit der Stiftung Gesundheit auf verschiedene Weise unterstützen:

Als Mitglied der Fördergemeinschaft oder Spender:
Finanziell können Sie uns als Mitglied der Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit oder mit einer einmaligen Spende unterstützen. Das hilft uns, unsere Arbeit und die daraus resultierende soziale Wertschöpfung voranzutreiben.

Als Mitarbeiter:
Die Stiftung Gesundheit, die Fördergemeinschaft und auch unsere Dienstleister suchen immer wieder Mitarbeiter, projektbezogen oder unbefristet. Neue Stellengesuche veröffentlichen wir über unsere Social-Media-Kanäle. Ebenfalls freuen wir uns über Initiativ-Bewerbungen. Auf unser Website erfahren Sie mehr über den Ablauf einer Bewerbung bei uns im Haus.

Als Ideen-Geber:
Für Hinweise, Korrekturen, Tipps und Projektvorschläge haben wir jederzeit ein offenes Ohr: Schicken Sie uns einfach eine Nachricht! Den oder die zuständigen Ansprechpartner für den betreffenden Bereich finden Sie direkt auf der jeweiligen Seite unserer Website. Alternativ können Sie sich auch gern an unsere zentrale Adresse info@stiftung-gesundheit.de wenden: Wir leiten Ihre Anfrage dann im Hause weiter.

FAQ zur Arzt-Auskunft

Was ist die Arzt-Auskunft?

Die Arzt-Auskunft bietet Patienten die Möglichkeit, passende Ärzte in ihrer Umgebung zu finden – beispielsweise anhand von Diagnose- und Therapieschwerpunkten oder von Praxismerkmalen wie Wochenendsprechstunden oder Vorkehrungen der Barrierefreiheit. Rund eine Million Menschen pro Monat nutzen diesen kostenlosen und werbefreien Service.

Darüber hinaus setzen fast alle deutschen Krankenversicherungen auf ihren Websites oder in ihren Apps Arztsuchen auf Basis unseres Verzeichnisses ein. Oder sie verwenden die Arzt-Auskunft Professional, um ihre Versicherten zu passenden Ärzten und Kliniken zu führen.

Was kann ich in der Arzt-Auskunft finden?

In der Arzt-Auskunft sind alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten verzeichnet, die aktuell in der Patientenversorgung tätig sind. Zusätzlich umfasst das Verzeichnis Kliniken mit ihren Fachabteilungen und leitenden Ärzten sowie Notfalleinrichtungen. Neben den Kontaktdaten sind auch zahlreiche weitere Merkmale und Leistungen der Praxen und Kliniken aufgeführt.

Wie kann ich als Patient die Arzt-Auskunft nutzen?

Auf www.arzt-auskunft.de können Sie passende Ärzte und Kliniken finden – per Schnellsuche oder auch detaillierter mit der Option „Filtern“. Tipps zur Suche erhalten Sie unter: So funktioniert die Arztsuche

Für Menschen, die das Internet nicht nutzen können, ist die Arzt-Auskunft zudem montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr auch über die kostenfreie Rufnummer 0800 – 7 39 00 99 erreichbar.

Wie kann ich als Arzt bzw. Klinik die Arzt-Auskunft nutzen?

In der Arzt-Auskunft können Sie Ihre Praxis bzw. Klinik präsentieren: Kostenlos mit zahlreichen Angaben rund um Ihre Praxis bzw. Klinik oder mit einem kostenpflichtigen Premium-Profil mit zusätzlichen Informationen zu Ihrem Leistungsspektrum. Mehr Informationen finden Sie unter: Arzt-Auskunft – Informationen für Ärzte.

Was ist das Projekt „Barrierefreie Praxis“?

Mit dem Projekt „Barrierefreie Praxis“ haben wir die Arzt-Auskunft um Informationen zu Vorkehrungen der Barrierefreiheit der Arztpraxen in ganz Deutschland erweitert. Getragen wird das Projekt von unserer Fördergemeinschaft.

Das Projekt entstand im Jahr 2009, weil uns Patienten immer wieder darauf aufmerksam gemacht hatten, dass es flächendeckend keine Möglichkeit gab, sich an neutraler Stelle zu erkundigen, welcher Arzt spezielle Vorkehrungen der Barrierefreiheit in der Praxis bietet. Das haben wir erfolgreich geändert und stellen diese Informationen seither unter www.arzt-auskunft.de kostenlos und frei zugänglich für alle zur Verfügung. Auch Lizenznehmer können diese Angaben darstellen – wie beispielsweise das Portal einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Seite Barrierefreiheit in Arztpraxen.

FAQ zur Zusammenarbeit mit der Stiftung Gesundheit

Mit wem arbeitet die Stiftung zusammen?

Wir sind offen für die Zusammenarbeit mit allen Personen oder Institutionen, die daran interessiert sind und mit denen wir gemeinsam konkrete Handlungsfelder etablieren können.

Wir arbeiten auf verschiedenste Weise bereits mit den meisten gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammen, ebenso wie mit Internetportalen, Website- und App-Betreibern, Forschungseinrichtungen, Universitäten sowie Landes- und Bundeseinrichtungen. Beispiele und Referenzen finden Sie auf den Seiten Einsatzmöglichkeiten des Strukturverzeichnisses sowie Lizenzpartner.

Kann ich die Arzt-Auskunft in meine Website oder App einbinden?

Selbstverständlich! Als Lizenzpartner können Sie Ihre maßgeschneiderte Variante der Arzt-Auskunft zusammenstellen. Wir setzen Ihre Wünsche dann in Ihrem hauseigenen Look & Feel um. Auch bei der technischen Einbindung haben Sie viele Optionen. Einen Überblick über die Möglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Die Arzt-Auskunft für Ihre Website, App oder eGA.

Wie kann ich die Arzt-Auskunft Professional nutzen?

Für institutionelle Nutzer wie beispielsweise Krankenversicherer und Fach-Callcenter bieten wir die Möglichkeit, die Nutzung der Arzt-Auskunft Professional zu lizenzieren. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Die Arzt-Auskunft Professional für institutionelle Nutzer.

Steht die Stiftung Gesundheit als Studienpartner zur Verfügung?

Die Stiftung Gesundheit steht Ihnen gern bei Ihrem Forschungsvorhaben als Partner zur Seite – ob für Ad-Hoc-Erhebungen, einmalige Analysen der Versorgungslandschaft oder wiederkehrende Befragungen. Wenn Sie uns für eine Studie beauftragen möchten, sprechen Sie uns gern unter forschung@stiftung-gesundheit.de an. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Studien im Auftrag.

Kann ich das Strukturverzeichnis der medizinischen Versorgung für meine Bachlorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation nutzen?

Viele wissenschaftliche Arbeiten greifen auf Informationen aus unserem Strukturverzeichnis der medizinischen Versorgung zurück. Denn das umfassende Verzeichnis aller in der Patientenversorgung aktiven Ärzte in Deutschland dient mit seiner immensen Fülle an Detailinformationen als Grundlage für unterschiedliche Versorgungsforschungsprojekte – regional oder bundesweit, für öffentliche Institutionen als auch für privat-rechtliche Entscheider.

Studierende bzw. Doktoranden können uns bei Bedarf ihre Anfrage an kooperation@stiftung-gesundheit.de senden. Wir prüfen dann gern, ob wir mit Angaben aus unseren bereits bestehenden Analysen behilflich sein können. Individuelle Analysen können wir leider nicht kostenlos durchführen.

FAQ zur Finanzierung

Wie finanziert sich die Stiftung?

In den ersten Jahren nach der Errichtung erfüllte die Stiftung Gesundheit ihre satzungsgemäßen Aufgaben vor allem mit Hilfe sehr viel ehrenamtlicher Tätigkeit, der Zinsen aus dem Stiftungskapital, ersten Erträgnissen und immer wieder auch Spenden. Seit den 2000er Jahren finanziert sich die Stiftung fast vollständig aus den Erträgnissen ihrer eigenen Arbeit – beispielsweise aus den Lizenzentgelten unserer Partner, die ihre Arztsuche mit uns realisiert haben, und der Krankenversicherungen, die unsere Arzt-Auskunft Professional für die Beratung ihrer Versicherten nutzen.

Unterstützung erhält die Stiftung dabei von ihrer Fördergemeinschaft: Dort haben sich Menschen zusammengeschlossen, die die Arbeit der Stiftung mit regelmäßigen Beiträgen oder einer einmaligen Spende unterstützen. Mit diesen Mitteln realisiert die Fördergemeinschaft Projekte, die die Stiftung selbst nicht finanzieren könnte. Hierzu zählt zum Beispiel die Erhebung der Informationen zur Barrierefreiheit in Arztpraxen sowie deren Implementierung in die Arzt-Auskunft.

Wofür verwendet die Stiftung Gesundheit ihr Stiftungskapital?

Das Stiftungskapital darf niemals angetastet werden. Das ist die gesetzlich verankerte Grundfeste aller Stiftungen in Deutschland. Es konstituiert zusammen mit der staatlichen Genehmigung und staatlichen Kontrolle die Körperschaft der Rechtsform „Stiftung“.

Deshalb muss die Stiftung Gesundheit Erträge erzielen, um ihre satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Finanzierung.

Wieso bietet die Stiftung Gesundheit Leistungen gegen Entgelt an, obwohl sie doch gemeinnützig ist?

Das ist ganz normal: Auch gemeinnützige Organisationen dürfen Erträge erwirtschaften. Ein gutes Beispiel dafür sind Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft: Auch dort sind Behandlungen trotz der Gemeinnützigkeit kostenpflichtig. Immerhin muss das Krankenhaus ja sein Personal bezahlen, ebenso wie seine Dienstleister, eingekaufte Materialien und so weiter.

Eine gemeinnützige Stiftung wie die Stiftung Gesundheit muss sogar Erträge erwirtschaften, denn sie darf ihr Stiftungskapital nicht antasten. Erst die Erträgnisse aus den erbrachten Leistungen ermöglichen es uns, die in unserer Satzung festgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen.

Der Unterschied zwischen Gemeinnützigkeit und kommerzieller Tätigkeit liegt also nicht darin, ob Institutionen Leistungen kostenpflichtig oder kostenfrei anbieten, sondern wie sie die Erträge verwenden:

  • Ein Unternehmer (beispielsweise ein Inhaber, Gesellschafter oder Aktionär) erwirtschaftet – wenn es gut läuft – einen Gewinn. Dafür muss er zuvor ins unternehmerische Risiko gehen, also investieren, um Erträge zu erzielen. Dafür erhält der Unternehmer dann den Gewinn nach Steuern.
  • Gemeinnützige Einrichtungen dürfen Erträge keinesfalls als Gewinne ausschütten, sondern müssen diese ausnahmslos wieder für satzungsgemäße Zwecke einsetzen. Das ist der zentrale Aspekt der Gemeinnützigkeit – und aus gutem Grund schauen die zuständigen Finanzämter sehr genau hin, ob dieser Aspekt auch erfüllt wird.

Die Verantwortlichen einer gemeinnützigen Einrichtung müssen deshalb mindestens genau so verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen wie ein Unternehmer.

Kann ich Fördermittel bei Ihnen beantragen?

Die Stiftung Gesundheit ist gemäß ihrer Satzung keine Förderstiftung, sondern eine operative Stiftung, wird also selbst tätig. Sie darf deshalb keine Mittel für Zwecke einsetzen, die nicht in der Satzung stehen, und kann keine eigenen Fördermittel vergeben.

Gern prüfen wir aber immer, ob und wie sich durch Kooperationen sinnvolle Dinge entwickeln lassen: Viele unserer Tätigkeitsfelder sind aus konstruktiven und produktiven Gesprächen mit vielerlei Menschen mit sehr unterschiedlichen Anliegen und Vorschlägen entstanden.

Kann ich meine Spende von der Steuer abziehen?

Sowohl die Stiftung Gesundheit als auch ihre Fördergemeinschaft sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Damit sind Spenden im Rahmen der Vorgaben der Steuergesetze steuerlich abzugsfähig. Bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt den Überweisungsbeleg als Nachweis. Für höhere Beträge stellen wir natürlich gern eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Beachten Sie bitte, dass wir dafür den Namen und die Adresse des Spenders benötigen. Geben Sie diese daher bitte im Betreff der Überweisung an.

FAQ zum Hintergrund

Wieso sind Stiftungen gemeinnützig?

Stiftungen sind keineswegs automatisch gemeinnützig, ebenso wenig wie Vereine oder GmbHs. Die Stiftung Gesundheit ist als gemeinnützig anerkannt, weil Satzungszwecke und Tätigkeit den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäß Steuergesetzgebung entsprechen.

Wie kann jemand, der professionell arbeitet, gemeinnützig sein?

Professionalität und Gemeinnützigkeit sind keine Gegensätze. Denn Sozialromantik allein bewirkt noch keine soziale, also gemeinschaftliche Wertschöpfung.

Wenn wir „Sozialromantik“ ein wenig anders nennen, nämlich „Ethos“, „Werte“, „Verantwortungsbereitschaft“, dann zeigt sich, dass diese Regung der fundamentale Ausgangspunkt für Arbeit zugunsten der Gemeinschaft ist. Diese Arbeit muss dann aber effektiv, nachhaltig, wirtschaftlich und professionell erfolgen, um wirksam zu sein. Auch Gemeinnützigkeit braucht also Professionalität im Sinne von Sachkunde, Umsicht und Effektivität, um ihre Ziele zu erreichen.

Das betrifft übrigens gleichermaßen hauptamtliche wie ehrenamtliche Arbeit: Auch mit der kostbaren Ressource der ehrenamtlichen Arbeit sollte niemand nachlässig umgehen.

Was macht die Stiftungsaufsicht?

Die Stiftungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wacht im Kern darüber, dass alle Stiftungen im jeweiligen Bundesland in Übereinstimmung mit dem Stiftungsgesetz und der jeweiligen Stiftungssatzung handeln. In Hamburg ist die Stiftungsaufsichtsbehörde Teil der Justizbehörde, also des Justizministeriums des Bundeslands Hamburg.

Auf welcher Rechtsgrundlage handelt die Stiftung Gesundheit?

Die generelle Rechtsgrundlage ist das Stiftungsgesetz. Die spezifische Basis der Stiftungsarbeit ist die Satzung.

Wer bestimmt, was eine Stiftung tut?

Daran sind der Stifter, der Staat, die Satzung, der Vorstand sowie das Kuratorium beteiligt: Der bzw. die Stifter entwerfen eine Satzung, die die Aufgaben der jeweiligen Stiftung festschreibt. Der Staat, in der Regel das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes, prüft diesen Satzungsentwurf und stimmt sich zumeist mit den jeweiligen anderen Fachbehörden ab. Dann obliegt es dem jeweiligen Minister, auf Grundlage des Stiftungsgesetzes zu entscheiden, ob auf der Basis dieser Satzung und des gegebenen Stiftungskapitals die Stiftung errichtet wird. Dieser Akt trägt den historischen Namen „Stiftungsgeschäft“: Durch dieses Stiftungsgeschäft ist dann die Körperschaft, in unserem Falle die Stiftung Gesundheit, errichtet – und unterliegt zugleich der dauerhaften Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde.

Auf der Basis der jeweiligen Satzung wird dann der Vorstand der Stiftung etabliert. Dieser ist die Exekutive, das ausführende Satzungsorgan. Im Tagesgeschäft entscheidet der Vorstand über die Aktivitäten der Stiftung – allerdings stets in dem durch die Satzung vorgegebenen Rahmen. Berufen wird der Vorstand von einem Aufsichtsorgan, das bei der Stiftung Gesundheit Kuratorium heißt. Seine Aufgaben entsprechen in etwa dem eines Aufsichtsrates bei einer Aktiengesellschaft: Das Kuratorium beruft den Vorstand und kann ihn gegebenenfalls auch entlassen; der Vorstand ist dem Kuratorium rechenschaftspflichtig. Und darüber wacht die Stiftungsaufsichtsbehörde, damit die stiftungstypische Nachhaltigkeit „auf ewig“ sichergestellt ist, unabhängig von einzelnen aktuellen Funktionsträgern.