Keine Patientendaten an Facebook übermitteln
Patientendaten tauchen momentan vermehrt bei Facebook auf. Darauf hat Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hingewiesen. Wenn ein neuer Account bei Facebook angelegt wird, fragt das soziale Netzwerk, ob das Adressbuch zum „Freunde-Finden“ verwendet werden soll. Auf PC oder Smartphones von Ärzten befinden sich im Adressbuch häufig Patienten-Informationen, die dann von Facebook importiert werden.
Caspar berichtet: „Mehrere Ärzte haben sich schon darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als ‚mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind‘ präsentiert wurden.“ Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar.
Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, ergänzt: „Es verstößt auch gegen die ärztliche Schweigepflicht. Danach darf ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war.“ Daher sind sich Caspar und Müller einig: „Facebook sollte grundsätzlich niemals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden.“
Aufgabe der Stiftung Gesundheit ist es, Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern und praktische Orientierungshilfe zu bieten. Sie ist Träger der kostenlosen und werbefreien Online-Arztsuche www.arzt-auskunft.de, die Patienten und Mediziner gezielt zusammenführt.
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Hamburg, 19. Mai 2011