Whitebook mit Grundlagen und praktischen Tipps
Das Zertifizierungsprogramm der Stiftung Gesundheit für gesundheitsbezogene Websites bietet Orientierung im Internet-Dschungel. Damit auch Menschen beispielsweise mit einer Sehbehinderung im Web uneingeschränkten Zugriff auf digitale Informationen haben, beinhaltet der Kriterienkatalog zur Website-Zertifizierung auch Anforderungen an das barrierefreie Web mit den Prüfschritten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Barrierefreies Web ist gesetzlich durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der BITV 2.0 festgeschrieben. Bereits seit mehreren Jahren müssen öffentlich-rechtliche Einrichtungen ihre Websites barrierefrei gestalten. Ebenso ist Barrierefreiheit im Web bei mobilen Anwendungen umzusetzen.
Für privatrechtliche Einrichtungen gibt es derzeit noch keine Fristen. Allerdings muss eine EU-Richtlinie, die private Unternehmen zu barrierefreiem Web verpflichtet, spätestens im Juni 2022 in deutsches Recht umgesetzt sein.
Das Whitebook Barrierefreies Web der Stiftung Gesundheit fasst die aktuell geltenden internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen zu diesem Thema zusammen. Darüber hinaus gibt es Tipps zur praktischen Umsetzung.
Gute Lesbarkeit durch große Schrift
Website-Inhalte sollten zum Beispiel gut lesbar sein. Das setzt man durch eine dunkle Schriftfarbe auf hellem Hintergrund, großer Schrift oder einer Zoommöglichkeit der Schriftgröße um.
Ein weiterer Aspekt sind barrierefreie Medien – dazu zählen Grafiken, Videos, Audiodateien, Tabellen und Formulare. Sie sollten für Internetnutzer mit mindestens zwei Sinnen erfassbar sein:
- Bei einem Video ist dies der zusätzlich eingebaute Untertitel, der das Gesprochene im Video eins zu eins visuell wiedergibt.
- Bei Bildern oder Grafiken ist es der Alternativtext, der den abgebildeten Inhalt passend beschreiben soll. Hier ist es wichtig, dass der Alternativtext objektiv geschrieben und nicht länger als 100 Zeichen lang ist.
Mehr lesen Sie in unserem Whitebook Barrierefreies Web.