Datenschutzbeauftragter und Justitiar

Auch ein Justitiar und ein Datenschutzbeauftragter unterstützen die Arbeit der Stiftung Gesundheit. Sie beraten in allen Fragen des Telemediengesetzes, der Datenschutzgrundverordnung, Berufsordnungen für Ärzte, des Heilmittelwerbegesetzes, des Sozialrechts, des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Ob eine Formulierung für den Medizinbereich korrekt ist oder die Datenschutzerklärung rechtsfest und richtig – bei Fragen wie diesen stehen sie der Stiftung mit Rat und Tat zur Seite.

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Rechtsanwalt Dr. Thomas Motz

Justitiar

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Rechtsanwalt Thomas Brehm

Datenschutzbeauftragter