Teilnahmebedingungen Publizistik-Preis

Ausschreibung

Wissen ist die beste Medizin – so lautet der Slogan der Stiftung Gesundheit.

In diesem Sinne würdigt sie jedes Jahr hervorragende Veröffentlichungen aus den Themenbereichen Gesundheit und Medizin mit ihrem Publizistik-Preis.

Die Auszeichnung gilt Beiträgen, die gesundheitliches Wissen in herausragender Weise für Publikum und Patienten anschaulich vermitteln und insbesondere Zusammenhänge transparent darstellen.

Die Werke müssen dazu ein Höchstmaß sowohl an medizinisch-fachlicher als auch an didaktisch-journalistischer Kompetenz aufweisen. Die eingereichten Beiträge müssen im jeweils vorhergehenden Jahr in einem öffentlich zugänglichen Medium publiziert worden sein.

Aus der Gesamtheit der Einsendungen wählt die Jury die Beiträge für den ersten, zweiten und dritten Platz aus. Bei einem Gleichstand der Bewertungen können sich mehrere Beiträge den jeweiligen Platz teilen.

Ein Beitrag kann in einer der folgenden zehn Kategorien eingereicht werden:

  • Zeitung
  • Zeitschrift
  • Buch
  • Fernsehen
  • Hörfunk
  • Online-Artikel
  • Videobeitrag
  • Podcast
  • Multimedia-Angebot
  • Lebenswerk (Zusammenschau von journalistischen Beiträgen aus mindestens zehn Jahren in Publikumsmedien)

Die Kategorisierung richtet sich nach dem Medium der Erstveröffentlichung.

I. Auswahlverfahren & Jury

  1. Einreichungen sind bis zum Einsendeschluss am 19. Februar 2024 möglich.
  2. Über die Vergabe des Preises entscheiden unter Ausschluss des Rechtsweges in einem zweistufigen Verfahren eine von der Stiftung Gesundheit berufene, unabhängige Fach- und Experten-Jury.
  3. Die Fachjury besteht u.a. aus Journalisten, Medienkennern und Medizinern, die eine Vorauswahl der eingereichten Publikationen treffen. Die Expertenjury setzt sich vor allem aus Preisträgerinnen und Preisträgern der vergangenen Jahre sowie erfahrene Publizistinnen und Publizisten zusammen.

II. Einreichungsbedingungen

  1. Die Beiträge müssen erstmalig zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 veröffentlicht worden sein.
  2. Es können eigene Werke eingereicht oder Beiträge anderer Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.
  3. Die Bewerbung erfolgt über das auf der Website der Stiftung bereitgestellte Online-Bewerbungsformular.
  4. Werke können per Upload, per Link oder postalisch eingereicht werden. Die Einreichungsmöglichkeiten des Online-Bewerbungsformulars richten sich nach dem Medium der Erstveröffentlichung.
  5. Der Upload ist auf Dateien von 50 MB begrenzt. Es wird jeweils nur eine Datei pro Upload akzeptiert. Besteht ein Beitrag aus mehreren Dateien, sind diese in einer ZIP-Datei zusammenzufassen.
  6. Bei postalischen Einreichungen gilt das Datum des Poststempels. Spätere Ein­sendungen können bei der Auswahl der Preisträger leider nicht berücksichtigt werden.
  7. Eingereichte Datenträger werden nicht zurückgesandt.
  8. Alle postalisch eingereichten Unterlagen müssen wenigstens mit dem Namen des Kandidaten und dem Titel des Werkes gekennzeichnet sein.
  9. Bitte schicken Sie postalische Einreichungen, die aus mehreren Teilen bestehen, in einer Sendung. Die Zuordnung von zeitlich gestaffelt eingehenden Sendungen oder nachträglichen Ergänzungen kann die Stiftung nicht zusichern. 
  10. Unvollständige oder unzureichend frankierte Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.
  11. Die Bewerber erhalten nach Abschluss der Einreichung eine Bestätigung per E-Mail.
  12. Mitarbeiter der Stiftung Gesundheit sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  13. Die Stiftung veröffentlicht die Kandidaten der Nominiertenliste inklusive der dazugehörigen Beiträge (bei Büchern nur Auszüge) und Abstracts in ihren Medien, z.B. auf ihrer Website und auf ihren Social-Media-Kanälen wie LinkedIn und X (Twitter). Sie behält sich vor, dies auch bei nicht nominierten Bewerbern zu tun, sofern die Kandidaten dem nicht ausdrücklich im Rahmen des Bewerbungsprozesses widersprechen.

III. Umfang der Bewer­bungsunterlagen

Eine vollständige Bewerbung besteht aus:

  • Angaben zur Person (per Online-Formular)
  • Angaben zum Werk (per Online-Formular)
  • Eingereichtem Werk (per Upload, per Link oder per Post)
  • Kurzbiografie (per Upload im Online-Formular)
  • Abstract (per Upload im Online-Formular)
  • Portraitfoto (per Upload im Online-Formular) & falls notwendig Angabe Fotocredit
  • Bestätigung der Teilnahmebedingungen (per Online-Formular)
  • Bestätigung der Datenschutzerklärung (per Online-Formular)
  • Bestätigung der Urheberschaft des eingereichten Werks (per Online-Formular)

IV. Preisverleihung

  1. Eine Preisverleihung der Stiftung Gesundheit findet statt und kann auch digital erfolgen. Dafür erbittet die Redaktion ein Video-Statement von den Preisträgern.
  2. Die Stiftung informiert zu diesem Anlass die Fach- und Publikumspresse bundesweit über die Verleihung, die Preisträger und die ausgezeichneten Werke und kommuniziert dazu ebenfalls über ihre Social-Media-Kanäle.

V. Preise

  1. Der Publizistik-Preis der Stiftung Gesundheit ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert.
  2. Das Preisgeld wird unter den jeweiligen Preisträgern aufgeteilt.

VI. Urheberrechtlich geschützte Beiträge

  1. Alle Beiträge, die von der Fachjury auf die Shortlist gewählt wurden, werden in der Regel nach ihrer Bekanntgabe auf der Internetseite der Stiftung Gesundheit veröffentlicht. Zusätzlich berichtet die Stiftung Gesundheit darüber in ihren Sozialen Medien.
  2. Im Rahmen des Publizistik-Preises ausgezeichnete Beiträge werden in der Regel nach der Preisverleihung auf der Internetseite der Stiftung Gesundheit veröffentlicht, ebenfalls die eingereichten Portraitfotos der Preisträger zusätzlich in den Sozialen Medien (wie z.B. LinkedIn und X).
  3. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die unter „Kandidat“ genannte Person Urheber oder Rechteinhaber des Beitrags ist und dies frei von Rechten Dritter ist.
  4. Gleiches muss für das eingereichte Portraitfoto gelten.
  5. Das Video-Statement veröffentlicht die Stiftung Gesundheit im Anschluss an die Preisverleihung über ihre Website sowie die Social-Media-Kanäle.
  6. Die Bereitstellung des Werks, Portraitfotos sowie des Video-Statements erfolgt im Fall der Auszeichnung honorarfrei.