Presse-Information

IM FOKUS 4. QUARTAL 2025

§ 25b SGB V: Ärzte sehen datengestützte Prävention noch immer kritisch

Geringe Bekanntheit und wenig Erfahrungen / ePA bleibt ein Hemmnis

Hamburg, 29.01.2026 – Seit fast zwei Jahren dürfen Krankenkassen personenbezogene Abrechnungs- und Versorgungsdaten systematisch analysieren, um gesundheitliche Risiken ihrer Versicherten zu erkennen. Wie die Stiftung Gesundheit in ihrem Stiftungsbrief berichtet, steht allerdings jeder zweite Arzt der Datenauswertung noch kritisch gegenüber. Die Erkenntnisse stammen aus der jüngsten Ad-hoc-Befragung aus der Reihe „Im Fokus“.

Geringer Kenntnisstand über § 25b SGB V

Obwohl die gesetzliche Regelung seit März 2024 gilt, ist der Bekanntheitsgrad des § 25b SGB V in der Ärzteschaft niedrig: Nur 7,9 Prozent geben an, mit den Inhalten gut vertraut zu sein, weitere knapp 29 Prozent verfügen lediglich über ein Grundwissen. 63,1 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte kennen die Regelung bislang nicht.

Gunter Sperzel,
Koordinator Digitalisierung Versorgung beim AOK-Bundesverband

Bisher wenig praktische Erfahrungen im Versorgungsalltag

Entsprechend gering fallen auch die praktischen Erfahrungen mit der datengestützten Prävention aus: Nur knapp 40 Prozent der Ärzte hatten im Praxisalltag bereits Berührungspunkte mit dem Thema – etwa durch Krankenkassen, Patientennachfragen oder kollegialen Austausch. „Das überrascht nicht, denn derzeit ist die Zahl der Anwendungsfälle bei den Kassen noch überschaubar“, berichtet Gunter Sperzel, Koordinator Digitalisierung Versorgung beim AOK-Bundesverband, in seinem Gastkommentar: „Einerseits gehen die Kassen in diesem sensiblen Bereich zu Recht behutsam und pilothaft vor, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Andererseits wird die Umsetzung durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und eine uneinheitliche Rechtsauslegung erschwert.“

Überwiegend kritische Einschätzung

Diejenigen Ärzte, die bereits Berührungspunkte mit der datengestützten Prävention hatten, bewerten diese eher zurückhaltend: Den größten Nutzen erkennen die Hausärzte mit 18,8 Prozent, gefolgt von den Psychologischen Psychotherapeuten mit 15,9 Prozent und den Fachärzten mit 12,9 Prozent. Insgesamt stuft allerdings fast jeder Zweite die gesetzliche Regelung als „kritisch“ oder „eher kritisch“ ein. „Die AOKs hoffen, diese Praxen durch sinnvolle und praxisnahe Anwendungsfälle von den Vorteilen der neuen datengestützten Möglichkeiten überzeugen zu können“, so Sperzel.

Elektronische Patientenakte (ePA) bleibt ein Hemmnis

Ein weiteres Thema der Befragung war die elektronische Patientenakte (ePA), die in den Abläufen der datengestützten Prävention eine Rolle spielt. Die Ergebnisse zeigen deutliche Defizite in der praktischen Umsetzung: Rund zwei Drittel der Befragten äußern sich unzufrieden mit der Nutzung der ePA im Praxisalltag. Als Gründe nannten sie insbesondere einen hohen Zeitaufwand, technische Probleme bei der Systemintegration sowie zu umständliche Abläufe für den Sprechstundenalltag.

Über die Ad-hoc-Befragungsreihe „Im Fokus“

Seit 2022 befragt die Stiftung Gesundheit die Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung – je nach Thema ärztliche und/oder nichtärztliche – regelmäßig zu einem aktuellen Fokusthema. An der Befragung im 4. Quartal 2025 nahmen 669 Ärzte teil.

Über die Stiftung Gesundheit

„Wissen ist die beste Medizin“ – dafür steht die Stiftung Gesundheit. Seit 30 Jahren setzt sie sich für Orientierung, Transparenz und verständliche Informationen im Gesundheitswesen ein. Neben Analysen und Studien zur Versorgungslandschaft betreibt die Stiftung Gesundheit die Arzt-Auskunft, die auf dem Strukturverzeichnis der Versorgung basiert und Patienten bei der Suche nach passenden Ärzten und Heilberuflern unterstützt. Außerdem verleiht sie jährlich den Publizistik-Preis für herausragende Beiträge zu Gesundheitsthemen. 

Bildquellen:
Bild 1: Stiftung Gesundheit |  Canva
Portrait: AOK-Bundesverband
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