Teilnahmebedingungen Publizistik-Preis

Ausschreibung

Wissen ist die beste Medizin – so lautet der Slogan der Stiftung Gesundheit.

In diesem Sinne würdigt sie jedes Jahr hervorragende Veröffentlichungen aus den Themenbereichen Gesundheit und Medizin mit ihrem Publizistik-Preis.

Die Auszeichnung gilt Beiträgen, die gesundheitliches Wissen in herausragender Weise für Publikum und Patienten anschaulich vermitteln und insbesondere Zusammenhänge transparent darstellen.

Die Werke müssen dazu ein Höchstmaß sowohl an medizinisch-fachlicher als auch an didaktisch-journalistischer Kompetenz aufweisen. Die eingereichten Beiträge müssen im jeweils vorhergehenden Jahr in einem öffentlich zugänglichen Medium publiziert worden sein.

Aus der Gesamtheit der Einsendungen wählt die Jury die Beiträge für den ersten, zweiten und dritten Platz aus. Bei einem Gleichstand der Bewertungen können sich mehrere Beiträge den jeweiligen Platz teilen.

Ein Beitrag kann in einer der folgenden zehn Kategorien eingereicht werden:

  • Zeitung
  • Zeitschrift & Magazin
  • Buch
  • Film & Fernsehen
  • Hörfunk
  • Online-Artikel
  • Videobeitrag
  • Podcast
  • Multimedia-Angebot
  • Lebenswerk (Zusammenschau von journalistischen Beiträgen aus mindestens zehn Jahren in Publikumsmedien)

Die Kategorisierung richtet sich nach dem Medium der Erstveröffentlichung.

I. Auswahlverfahren & Jury

  1. Einreichungen sind bis zum Einsendeschluss am 31. Januar 2026 möglich.
  2. Über die Vergabe des Preises entscheiden unter Ausschluss des Rechtsweges in einem zweistufigen Verfahren eine von der Stiftung Gesundheit berufene, unabhängige Fach- und Experten-Jury.
  3. Die Fachjury besteht u.a. aus Journalisten, Medienkennern und Medizinern, die eine Vorauswahl der eingereichten Publikationen treffen. Die Expertenjury setzt sich vor allem aus Preisträgerinnen und Preisträgern der vergangenen Jahre sowie erfahrenen Publizistinnen und Publizisten zusammen.

II. Einreichungsbedingungen

  1. Die Beiträge müssen erstmalig zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 veröffentlicht worden sein.
  2. Es können eigene Werke eingereicht oder Beiträge anderer Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.
  3. Die Bewerbung erfolgt über das auf der Website der Stiftung bereitgestellte Online-Bewerbungsformular.
  4. Werke können per Upload, per Link oder postalisch eingereicht werden. Die Einreichungsmöglichkeiten des Online-Bewerbungsformulars richten sich nach dem Medium der Erstveröffentlichung.
  5. Der Upload ist auf Dateien von 50 MB begrenzt. Es wird jeweils nur eine Datei pro Upload akzeptiert. Besteht ein Beitrag aus mehreren Dateien, sind diese in einer ZIP-Datei zusammenzufassen.
  6. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden.
  7. Mitarbeiter der Stiftung Gesundheit sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  8. Die Stiftung veröffentlicht die Kandidaten der Nominiertenliste inklusive der dazugehörigen Beiträge sowie Beitragsbildern (bei Büchern nur Auszüge) und Abstracts in ihren Medien, z. B. auf ihrer Website und auf ihren Social-Media-Kanälen. Sie behält sich vor, dies auch bei nicht nominierten Bewerbern zu tun, sofern die Kandidaten dem nicht ausdrücklich im Rahmen des Bewerbungsprozesses widersprechen.

III. Umfang der Bewerbungsunterlagen

Eine vollständige Bewerbung besteht aus:

  • Angaben zur Person (per Online-Formular)
  • Angaben zum Werk (per Online-Formular)
  • Eingereichtem Werk (per Upload oder per Link)
  • Kurzbiografie (per Upload im Online-Formular)
  • Abstract (per Upload im Online-Formular)
  • Bestätigung der Teilnahmebedingungen (per Online-Formular)
  • Bestätigung der Datenschutzerklärung (per Online-Formular)
  • Bestätigung der Urheberschaft des eingereichten Werks (per Online-Formular)

IV. Preisverleihung

  1. Eine Preisverleihung der Stiftung Gesundheit findet statt und kann auch digital erfolgen. Dafür erbittet die Redaktion ein Video-Statement von den Preisträgern.
  2. Die Stiftung informiert zu diesem Anlass die Fach- und Publikumspresse bundesweit über die Verleihung, die Preisträger und die ausgezeichneten Werke und kommuniziert dazu ebenfalls über ihre Social-Media-Kanäle.

V. Preise

  1. Der Publizistik-Preis der Stiftung Gesundheit ist mit insgesamt 3.000 Euro dotiert.

  2. Das Preisgeld wird unter den jeweiligen Preisträgern aufgeteilt.

VI. Nutzung urheberrechtlich geschützte Beiträge

  1. Alle Beiträge, die von der Fachjury auf die Shortlist gewählt wurden, werden in der Regel nach ihrer Bekanntgabe auf der Internetseite der Stiftung Gesundheit veröffentlicht. Zusätzlich berichtet die Stiftung Gesundheit darüber in ihren Sozialen Medien.

  2. Im Rahmen des Publizistik-Preises ausgezeichnete Beiträge werden in der Regel nach der Preisverleihung inklusive Beitragsbilder auf der Internetseite der Stiftung Gesundheit veröffentlicht. Ebenfalls bilden wir die eingereichten Portraitfotos der Preisträger sowie die Beitragsbilder zusätzlich in unseren Kommunikationsmedien ab.

  3. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die unter „Kandidat“ genannte Person Urheber oder Rechteinhaber des Beitrags ist und der jeweilige Verlag/Medium mit der Veröffentlichung der Bilder und Beiträge einverstanden ist.

  4. Falls ein Video-Statement zur Verfügung gestellt wurde, veröffentlicht die Stiftung Gesundheit dieses über ihre Kommunikationskanäle.

  5. Die Bereitstellung des Portraitfotos sowie des Video-Statements erfolgt honorarfrei.