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Barrierefreiheit in Arztpraxen

Differenzierte Angaben in
der Arzt-Auskunft
Freie Arztwahl? Was eigentlich ein selbstverständliches Recht ist, lässt sich für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen oft nicht realisieren. Denn nur ein kleiner Teil der Hausarztpraxen ist sehbehindertengerecht. Nur ein Bruchteil der Facharztpraxen verfügt über beispielsweise verstellbare Untersuchungsmöbel. Und längst nicht alle Praxisräume sind mit Rollstuhl, Gipsbein oder dem Kinderwagen zugänglich.

Wir erfassen, welche Vorkehrungen in welchen Arztpraxen der ambulanten Versorgung vorhanden sind und machen die Angaben nutzbar: In unserer Arzt-Auskunft können Betroffene und Angehörige Praxen speziell für ihre Bedürfnisse suchen. So leisten wir unseren Beitrag für Inklusion in der medizinischen Versorgung. Finanziert wird dieses Engagement über die Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit.

Die Angaben zur Barrierefreiheit sind auch als optionales Modul bei vielen unserer Lizenzpartner eingebunden, allen voran beim Portal einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch etliche Krankenversicherer unterstützen ihre Versicherten mit unseren Informationen zur Barrierefreiheit.

Appell an Ärzte: Stand und Veränderungen online melden

Um in unserer Arzt-Auskunft und den Websites unserer Lizenzpartner anzeigen zu können, ob eine Praxis beispielsweise stufenlos zu erreichen ist oder eine Mitarbeiterin die Gebärdensprache beherrscht, sind wir auf die Mithilfe der Praxen angewiesen: Teilen Sie uns über Ihr Arztprofil mit, über welche Vorkehrungen zur Barrierefreiheit Ihre Praxis verfügt. Eine Checkliste zu den verschiedenen Vorkehrungen haben wir als Hilfe erstellt.

Barrierefrei – was heißt das eigentlich?

Barrierefrei heißt mehr als rollstuhlgerecht: Barrierefreie Vorkehrungen helfen vielen Menschen dabei, einen Arzt ohne Hindernisse erreichen zu können. So brauchen Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen spezielle Vorkehrungen, von taktilen – also ertastbaren – Orientierungshilfen bis hin zur Möglichkeit, in Gebärdensprache zu kommunizieren. Und Menschen mit eingeschränkter Mobilität brauchen neben einem stufenfreien Zugang auch verstellbare Untersuchungsmöbel.

„Körperliche Beeinträchtigungen und damit auch der Bedarf an Barrierefreiheit können uns in jedem Lebensalter ereilen. Deshalb schätzen wir die umfassende und über die Satzung hinausgehende Informationsarbeit der Stiftung zur barrierefreien medizinischen Versorgung.”

Maria Michalk, Mitglied des Deutschen Bundestags a. D.