FAQ in Wort und Bild (02:23 Min.)
Fragen zur Stiftung Gesundheit
Die Satzungszwecke sind:
1. Zertifizierung gesundheitsbezogener Publikationen
2. Arzt-Auskunft
3. Publizistik-Preis
Das ursprüngliche Stiftungskapital stammt von damals noch niedergelassenen Ärzten, die eine Einrichtung etablieren wollten, die nachhaltig angelegt und von einzelnen Personen, deren Präsenz und Mitarbeit unabhängig ist. Dies ermöglicht die Rechtsform „Stiftung“ auf der Basis des jeweiligen Stiftungsgesetzes. Der Staat gewährleistet dann auf alle Zeit die Stiftungs-Aufsicht: Zusätzlich zur normalen Kontrolle durch die Finanzbehörden wacht die Stiftungsaufsichtsbehörde darüber, dass die Stiftung ihre in der Satzung schriftlich festgehaltenen Aufgaben ausfüllt, aber nicht überschreitet. Dies ist zum Beispiel ein fundamentaler Unterschied zwischen der Rechtsform des Vereins gegenüber der Stiftung.
Konkret: Vor der Errichtung der Stiftung Gesundheit konnte sich kein Bürger neutral und an zentraler Stelle informieren, wo er einen Arzt mit ganz spezieller Fortbildung findet. Diesen Mangel haben wir mit der Einrichtung der Arzt-Auskunft behoben. Und erst seitdem wir gemeinsam mit der Fördergemeinschaft das Projekt Barrierefreie Praxis etabliert haben, kann sich jedermann und jedefrau an unabhängiger Stelle einfach darüber informieren, wo sich die Ärzte befinden, die ganz spezielle Vorkehrungen der Barrierefreiheit bieten.
Siehe auch: „Warum arbeitet die Stiftung Gesundheit gemeinnützig?“
Die Stiftung Gesundheit arbeitet gemeinnützig. Zusammen mit unserem professionellen und wirtschaftlichen Anspruch schaffen wir einen gesellschaftlichen und sozialen Mehrwert.
Natürlich gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Gesundheit und des Fördervereins am Monatsende mit ihrem Gehalt nach Hause. Die Erträge aus der Arbeit fließen allerdings nicht als Gewinne an Investoren oder Eigentümer, sondern zurück in die gemeinnützige Arbeit.
In den USA muss übrigens niemand erklären, warum er sich einer gemeinnützigen Arbeit widmet, also seinen Beitrag zur Wertschöpfung nicht zugunsten von Investoren erbringt, sondern im Sinne einer sozialen Wertschöpfung. Dort ist dies normal und hoch angesehen. Und natürlich gibt es einen Terminus dafür: „Social Entrepreneurship“, zu deutsch „Sozialunternehmertum“.
Mehr noch, dies wird sogar gelehrt – nicht nur an US-amerikanischen, sondern auch internationalen Hochschulen.
Der Deutsche Michel fremdelt historisch bedingt noch mit dieser Denkweise. Ja sogar das Wort vom „Systemversagen“ wird vorangetragen, wenn nicht der Staat eine selbstverständliche (aber nicht hoheitliche) Aufgabe wahrnimmt, sondern eine Non-Governmental Organization (NGO), etwa eine Stiftung.
Auch wenn wir (zu) niemandem gehören, arbeiten wir mit sehr vielen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Internetportalen und Verlagshäusern, privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und deren Verbänden sowie Vereinen, Unternehmen, Landesbehörden und Bundeseinrichtungen.
Diese Vielzahl der Kooperationen hat Vor- und Nachteile für die Stiftung:
Die Nachteile:
- Es erfordert schon durch die schiere Anzahl viel Arbeit und Zeiteinsatz.
- Es gelingt nicht immer, allen Wünschen und Erwartungen, die Kooperationspartner an uns richten, gerecht zu werden.
Die Vorteile:
- Es entsteht ein ständiger Strom von Impulsen und Ideen für Projekte mit sozialer Wertschöpfung.
- Dadurch arbeiten wir mit sehr vielen, sehr unterschiedlichen und zum überwiegenden Teil sehr kompetenten und tatkräftigen Menschen zusammen.
- Die Vielzahl der Kooperationen immunisiert uns gegen die Einflussnahme Einzelner: Aufgrund dieses vielgestaltigen und facettenreichen Spektrums der Kooperationen hat keine einzelne Person, kein Vertragspartner auch nur annähernd ein Drohpotenzial oder gar die Möglichkeit, Druck auszuüben, die Stiftung in eine Richtung zu drängen oder für Partikularinteressen einzuspannen.
Der Vorstand berichtet dem Kuratorium der Stiftung (dem „Aufsichtsrat“), das ihn für eine Amtszeit von drei Jahren beruft bzw. abberufen kann. Rechenschaft ablegen muss der Vorstand außerdem der Stiftungsaufsicht und natürlich dem Finanzamt.
Der derzeitige Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Gesundheit ist Dr. Peter Müller.
Diesen Grundsätzen haben wir uns auch offiziell per Gremienbeschluss verpflichtet. Denn, so der Vorstand, „diese Grundsätze legen – im besten Sinne – die Selbstverständlichkeiten ordentlicher Arbeit fest.“ Faktisch hat die Stiftung sich von Anbeginn an konsequent so verhalten, wie es diese Grundsätze formulieren.
Links:
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Die Grundsätze guter Stiftungsarbeit im Volltext
Fragen zu Kooperationspartnern der Stiftung Gesundheit
Als Beiratsmitglied:
Im Beirat, speziell zu den parallel laufenden Projekten zur Barrierefreiheit in der ambulanten Versorgung in Deutschland, sind viele gute Köpfe beisammen: etwa Vertreter der Selbsthilfe, der Wissenschaft, der Politik und auch von Industrieunternehmen. Sie alle haben auf vielfältige Weise mit der Barrierefreiheit zu tun.
Als ehrenamtlicher Unterstützer:
Derzeit prüfen wir gemeinsam mit dem Förderverein zudem, auf welche Weise wir weitere ehrenamtliche Kräfte in die Entwicklungsprojekte rund um die Barrierefreiheit integrieren können. Denn nur die Ärmel hochzukrempeln nützt ja noch nichts, man muss auch zupacken: es kommt darauf an – und das ist eine vielschichtige Aufgabe – Engagement und Tatkraft vieler zu einem Zusammenwirken zu führen.
Als Mitglieder der Fördergemeinschaft und Spender:
Natürlich sind Sie als Mitglied des Fördervereins herzlich willkommen und auch Ihre Spende hilft uns. Nur so können wir die Arbeiten und die soziale Wertschöpfung voranzutreiben.
Als Mitarbeiter:
Die Stiftung und auch der Förderverein suchen immer wieder Mitarbeiter, projektbezogen oder unbefristet. Die erforderlichen Fertigkeiten hängen natürlich vom jeweiligen Job ab. Wichtigste Grundlagen sind: gesunder Menschenverstand, Tatkraft und Entschlossenheit, Sinn für professionelles Arbeiten an konkreten Vorhaben, gern eine Portion Humor und ein Faible für „Social Entrepreneurship“.
Als Ideen-Geber:
Für Hinweise, Korrekturen, Tipps und Projektvorschläge haben wir jederzeit ein offenes Ohr.
Sie möchten über unsere Arbeit auf dem Laufenden gehalten werden? Gern nehmen wir Sie in unseren Verteiler für unseren Newsletter auf.
Fragen zur Finanzierung
Die Erfüllung der Satzungszwecke der Stiftung erfolgte in den jungen Jahren, also in den 1990ern, auf der Basis von sehr viel ehrenamtlicher Tätigkeit, den Erträgnissen, den Zinsen aus dem Stiftungskapital und immer wieder auch Spenden. Im Laufe der 2000er Jahre erzielte die Stiftung außerdem ständig wachsende finanzielle Mittel aus der eigenen Arbeit.
Die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft
Schon bald trat die Fördergemeinschaft der Stiftung unterstützend zur Seite. In dem Verein haben sich Förderer zusammengeschlossen, denn eine Stiftung bietet ja aufgrund der Rechtsform keine Mitgliedschaft. Eine Stiftung wird konstituiert durch das auf ewig von den Stiftern fortgegebene Stiftungskapital plus der Errichtung der Körperschaft durch die Stiftungsaufsicht. Ein Verein dagegen ist bestimmt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder.
Die Fördergemeinschaft übernimmt Aufgabensegmente, die die Stiftung selbst nicht finanzieren könnte. Hierzu zählen nun schon jahrelange Entwicklungen in dem bedeutsamen Feld der barrierefreien medizinischen Versorgung in Deutschland. Daraus wiederum sind Aufgaben der Forschung und Entwicklung erwachsen, denen wir gemeinsam mit der Fördergemeinschaft und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, etwa dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nachkommen. Außerdem unterstützen der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und viele weitere Institutionen unsere Arbeit im Bereich der Barrierefreiheit.
Die Arzt-Auskunft
Die Nutzung der Arzt-Auskunft war und bleibt für jedermann zum persönlichen Gebrauch kostenlos und werbefrei. Die Satzung schreibt das keineswegs vor. Es ist uns aber wichtig, Verbrauchern diese Leistungen kostenlos bereitzustellen. Wir sind der Meinung, dass die Informationen der Arzt-Auskunft – die Angaben, wo ein Arzt mit einer speziellen Fortbildung oder Ausstattung zu finden ist – ohne Hindernisse zugänglich sein sollten: Das bedeutet auch ohne Kostenangst, ohne technische Hürden, ohne den Preis, persönliche Daten hergeben zu müssen – auf einer kostenfreien Telefonhotline und im Internet, werbefrei und ohne Registrierung.
Die Arzt-Auskunft verzeichnet alle Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland. Diejenigen, die zusätzlich mit ganz speziellen Fortbildungen recherchierbar sein wollten, durften dies. Für die damit verbundenen Prüfungen und Gegenchecks wurde ihnen eine Umlage zugemutet. Diese war von vornherein so dimensioniert, dass der Betrag für einen Arzt leistbar war und nicht etwa ein Ausschlusskriterium sein könnte; rund fünf Mark waren’s damals.
Die Arzt-Auskunft auf Internetportalen
Ende der 1990er kamen die Internetportale und wollten die Funktionen der Arzt-Auskunft integrieren. Ganz früh war das damals noch junge Portal netdoktor.de. Dem folgten Dutzende großer und kleiner Portale, getragen von kleinen Startups und großen Investoren. Für diese Portale ist die Nutzung der Arzt-Auskunft ein Wirtschaftsgut. Darum zahlen sie dafür ein Lizenzentgelt, dessen Höhe sich insbesondere daran orientiert, wie viele der Inhalte und Funktionen sie nutzen und welche IT-technischen Klimmzüge erforderlich sind.
Gesetzliche und private Krankenversicherungen nutzen die Arzt-Auskunft Professionell
Ihnen folgten die ersten privaten Krankenversicherungen und bald auch eine schnell wachsende Zahl von gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie bieten die Arzt-Auskunft als einen Service auf ihren Internetseiten an. Vor allem aber nutzen sie die Arzt-Auskunft Professional, die Strukturdatenbank aller medizinischen Leistungserbringer in Deutschland. Diese enthält viele Details, die medizinische Laien, wie es ja die meisten Nutzer der öffentlichen Arzt-Auskunft sind, überfordern würden. Darüber hinaus würde auch die Userführung zu komplex und schwierig, ja unmöglich.
Für die Profi-User in den Verwaltungen und Versicherten-Informationszentren von Krankenversicherungen können wir komplexere Inhalte und Funktionen darbieten. Dafür wird dann jeweils eine Umlage vereinbart, die sich an der Nutzungsintensität bemisst.
Mittlerweile nutzt die große Mehrzahl der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen die Arzt-Auskunft in der einen oder anderen Weise, einige auch zugleich für die Website und das Versicherten-Informationszentrum. Wenn Sie also das nächste Mal bei Ihrer Krankenversicherung anrufen, um sich einen Facharzt-Termin vereinbaren zu lassen, denken Sie gern einmal kurz an uns; denn die Wahrscheinlichkeit ist überaus groß, dass Ihr Gesprächspartner bei der Versicherung dafür fix online in die Arzt-Auskunft Professional schaut.
Gern prüfen wir aber immer, ob und wie sich durch Kooperationen sinnvolle Dinge entwickeln lassen. Genau genommen hat sich das Team der Stiftung die meisten der Arbeitsfelder der Stiftung keineswegs selbst ausgedacht. Die Ideen, die schließlich zu Tätigkeitsfelder heranwuchsen, sind vielmehr Ergebnisse von Gesprächen mit vielerlei Menschen mit sehr unterschiedlichen Anliegen und Vorschlägen.
Der Unterschied zwischen Gemeinnützigkeit und kommerzieller Tätigkeit liegt also nicht darin, ob Institutionen Leistungen kostenpflichtig oder kostenfrei anbieten, sondern wie sie die Erträge verwenden: Ein Unternehmer erwirtschaftet – wenn es gut läuft – einen Gewinn. Dafür muss er zuvor ins unternehmerische Risiko gehen, also investieren, um Erträge zu erzielen. Dafür erhält der Unternehmer (Inhaber, Gesellschafter, Aktionär) dann den Gewinn nach Steuern. Gemeinnützige Einrichtungen dürfen Erträge keinesfalls als Gewinne ausschütten, sondern müssen diese ausnahmslos wieder für satzungsgemäße Zwecke einsetzen. Das ist der zentrale Aspekt der Gemeinnützigkeit und aus gutem Grund schauen die zuständigen Finanzämter da genau hin.
Die Verantwortlichen einer gemeinnützigen Einrichtung müssen deshalb mindestens genau so verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen wie ein Unternehmer. Ja, sogar noch ein Stück sorgfältiger. Denn geht eine GmbH unwirtschaftlich mit den Ressourcen, dem Geld, der Mitarbeiterzeit um, geht dies nur zu Lasten der Gesellschafter der GmbH. Unwirtschaftliches Handeln einer gemeinnützigen Einrichtung dagegen mindert die soziale Wertschöpfung, zu der die Gemeinnützigkeit verpflichtet – geht also zu Lasten der Allgemeinheit.
Fragen zum Hintergrund
Gängigen Unfug, der schon manche Heiterkeit in unserem Team auslöste, hat der Vorstand mal in einem Blog zusammengestellt.
Dabei ist es so einfach: Fragen Sie uns, wir antworten gern. Vorzugsweise mit Zahlen, Daten, Fakten statt mit Tratsch und Mythen.
Sie erreichen uns telefonisch 040/ 80 90 87 – 0 oder per E-Mail an info@stiftung-gesundheit.de
Die Stiftung Gesundheit ist als gemeinnützig anerkannt, weil Satzungszwecke und Tätigkeit den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäß Steuergesetzgebung entsprechen.
Dies gilt grundsätzlich auch für andere Einrichtungen: Die jeweilige Rechtsform (Verein, eingetragener Verein e.V., Stiftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Aktiengesellschaft AG) kann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn deren Satzung und Tätigkeit den steuerlichen Anforderungen an Gemeinnützigkeit entsprechen. Das trifft zum Beispiel auf viele Träger von Krankenhäusern zu.
Professionalität und Gemeinnützigkeit sind deshalb keine Gegensätze. Denn Sozialromantik bewirkt noch keine soziale, also gemeinschaftliche Wertschöpfung. Nennen wir „Sozialromantik“ ein wenig anders, nämlich „Ethos“, „Werte“, „Verantwortungsbereitschaft“, dann zeigt sich, dass diese Regung der fundamentale Ausgangspunkt für Arbeit zugunsten der Gemeinschaft ist. Diese Arbeit braucht dann aber Effektivität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Professionalität, um wirksam zu sein. Das betrifft gleichermaßen hauptamtliche wie ehrenamtliche Arbeit, denn auch mit der kostbaren Ressource der ehrenamtlichen Arbeit sollte niemand nachlässig umgehen.
Das ist eigentlich alles ganz einfach und eindimensional. Vielleicht verwirrt das aber grad manchen Zeitgenossen, der viel Boulevardlektüre konsumiert?
Über seine persönlichen Erfahrungen mit diesem Phänomen hat der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Gesundheit, Dr. Peter Müller, einen Blog-Beitrag verfasst.