Arztbewertungsportale müssen die Identität ihrer Nutzer nicht preisgeben. So hat der BGH heute entschieden. Doch die Meinungsfreiheit im Netz ist deshalb nicht schrankenlos. Arztbewertungsportale müssen unverändert Normen und Regeln einhalten: – Freitext-Kommentare sind nur mit einer redaktionellen Kontrolle zulässig, so…

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