Befundung und Bewertung sind nicht delegierbar
Abrechnung kann als Betrug gewertet werden Wenn Ärzte die Befundung oder die Befundbewertung an Mitarbeiter delegieren, dürfen sie dies nicht als eigene Leistung abrechnen. Das kann unter Umständen sogar als Abrechnungsbetrug gewertet werden. Rechtsanwalt Christoph von Drachenfels, Mühlheim an der Ruhr, weist auf die Gefahren hin: „Die Delegation ist nur bei bestimmten Leistungen zulässig. Der … Weiterlesen