Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit auch für Zahnärzte zulässig Zahnärzte dürfen in der Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit ihre Therapieschwerpunkte wie zum Beispiel „Ästhetische Zahnmedizin“, „Implantologie“, „Behandlung von Angstpatienten“ und andere mehr bekanntgeben. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt das…
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