Arzt darf Therapieschwerpunkt „Akupunktur“ aufs Praxisschild schreiben

Urteils-Serie dient dem Informationsinteresse der Patienten Ärzte dürfen künftig die Bezeichnung „Akupunktur“ auf ihre Praxisschilder, Briefpapiere und Visitenkarten schreiben, obwohl es keine Gebiets- oder Zusatzbezeichnung der Weiterbildungsordnung ist. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 25.11.1998 entschieden (AZ 1 A 1042/96). Die Richter stellen in der Urteilsbegründung fest, daß für „interessengerechte … Weiterlesen