Gemeinnütziger Arzt-Such-Service zulässig
Gericht bestätigt: Ärzte dürfen Therapieschwerpunkte angeben – Justitiar Dr. Stebner: „Richter tragen Standeswirklichkeit Rechnung“ Der bundesweite Arzt-Such-Service (ASS) der gemeinnützigen Stiftung Gesundheit ist zulässig. Die Teilnahme stellt keine standeswidrige Werbung dar, so das Urteil des Landgerichts Kiel vom 10.11.1998. Geklagt hatte der Verein „Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb“, dem einige Landesärztekammern angehören. (AZ: LG Kiel 16 … Weiterlesen