Die Zertifizierung gesundheitsbezogener Websites
Downloads zum Thema
Stiftungsbrief zur Zertifizierung von gesundheitsbezogenen Homepages (PDF, 720 KB)
Übersicht Prüfung und Zertifizierung gesundheitsbezogener Online-Medien (PDF, 1,6 MB)
Richtlinien für die Prüfung gesundheitsbezogener Websites
(PDF, 38 KB)
Ihre Ansprechpartner bei Fragen

Cindy Forster
Birgit Pscheidl
Telefon: 040 / 80 90 87 - 0
zertifizierung@stiftung-gesundheit.de
Ist die Homepage gut?
Sind die Inhalte korrekt und sorgfältig zusammengestellt?
Kann ich der Website vertrauen?
Die erfolgreiche Zertifizierung zeigt jedem User: Ja, diese Website ist gewissenhaft geprüft und verlässlich.
Die gutachterliche Analyse einer Website schafft Transparenz und Sicherheit:
– in der publizistischen, der inhaltlichen Qualität
– der technischen Fragen einschließlich Suchmaschinen-Optimierung
– der rechtlichen Sicherheit
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Zertifizierte Website – was bedeutet das?
Unabhängige Gutachter – Publizisten, Juristen, IT-Experten – schauen im Rahmen des wissenschaftlichen Prüfungsverfahrens Ihre Homepage jeweils unter weit mehr als 100 Kriterien durch: Die Gutachter prüfen, ob die Inhalte sachlich richtig sind, die Website für die jeweilige Zielgruppe geeignet ist und die Texte publizistisch sorgfältig erarbeitet wurden. Außerdem widmen sie sich den Fragen rund um Rechtssicherheit sowie auch technischer Kriterien der Barrierefreiheit sowie der Suchmaschinen-Tauglichkeit.
Nach erfolgreicher Prüfung können Sie als Website-Betreiber durch das Zertifizierungssiegel „Geprüfte Homepage“ diese Qualität deutlich sichtbar machen. Da Webseiten, anders als etwa ein Buch, ständig fortgeschrieben und aktualisiert werden, gilt das Gütesiegel nach erfolgreicher Zertifizierung nur für ein Jahr. Wir empfehlen, Ihre Website regelmäßig nachkontrollieren zu lassen. Eine Re-Zertifizierung erfordert aber nur ein Bruchteil des Aufwandes gegenüber des initialen gutachterlichen Prozesses.
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Wie sieht das gutachterliche Prüfungsverfahren genau aus?
Am Anfang galt das Zertifizierungsverfahren nur für Bücher und andere gedruckte gesundheitsbezogene Informationen. Da das Medium Internet immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, wurde das Verfahren in den Jahren 2009 bis 2011 an die Erfordernisse dieses dynamischen elektronischen Mediums angepasst. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Uwe Sander und Dr. Thomas J. Schult, Fachhochschule Hannover, und unter Einbeziehung des wissenschaftlichern DISCERN-Verfahrens haben wir gemeinsam die dynamischen, adaptiven Guidelines für die gutachterliche Prüfung entwickelt. Dynamisch, weil zum Beispiel berücksichtigt werden muss, welche medialen Instrumente (wie etwa Foren und Tools) in einer jeweiligen Website vorhanden sind.
Entscheidend ist, dass die Selbstauskunft von Homepage-Betreibern hier keine Rolle spielt. Das Verfahren beruht ausschließlich auf dem, was die Gutachter ebenso wie die User online vorfinden.
Der Prüfungskatalog umfasst weit mehr als 100 Einzelaspekte, die von dem Gutachter-Team evaluiert werden. Die einzelnen Kriterien sind seriöserweise sorgsam gewichtet, weil zum Beispiel ein Mangel bezüglich der Impressumspflichten eine höhere Bedeutung hat als nur eine ungünstige Schriftfarbe, die die Usability einschränkt.
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Wie erfahre ich als Website-Betreiber, was ich verbessern kann?
Wenn Sie als Inhaber einer Website die gutachterliche Prüfung durchführen lassen, erhalten Sie in jedem Fall einen ausführlichen Katalog mit der jeweiligen Auswertung. Dieser Katalog umfasst im Detail die Ergebnisse der Gutachter in allen einzelnen Kategorien.
Fehlt zum Beispiel die Datenschutzerklärung, so fügen wir automatisch ein bewährtes Muster für eine Datenschutzerklärung mit an.
Finden die Gutachter vermeidbare Defizite in der Suchmaschinen-Tauglichkeit der Website, listen sie sogleich empfohlene Verbesserungen mit konkreten Handlungsempfehlungen mit auf.
Mangelt es an der Publizistischen Güte, werden die betroffenen Passagen benannt. Das können Texte sein, die außerhalb der Fachkreise als ungeeignet erscheinen und für Laien unverständlich sind.
Es steht Ihnen als Betreiber einer geprüften Homepage dann frei, diese Handreichungen ganz oder in Teilen zu übernehmen.
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Wie kann ich durchsetzen, das Prüfsiegel zu bekommen?
Die Teilnahme an dem Zertifizierungsprozess, dem gutachterlichen Prüfungsverfahren, ist freiwillig. Wenn die Analyse hinreichend positiv ausfällt, erhalten Sie für die geprüfte Homepage das Gütesiegel.
Wurden beim Prüfungsverfahren Mängel festgestellt, die nicht zu einem erfolgreichen Ergebnis führen, steht es Ihnen frei, ob Sie Ihre Homepage nach den konkret und umsetzbar dargelegten Verbesserungsvorschlägen überarbeiten.
Haben Sie die bemängelten Elemente auf Ihrer Website geändert, können Sie sie erneut prüfen lassen und das Gütesiegel erhalten.
Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Prüfungsergebnis besteht naturgemäß nicht.
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Was bringt die Zertifizierung dem Homepage-Inhaber?
Die Zertifizierung ist eine Auszeichnung für verlässliche und nutzerfreundliche Webseiten und schafft Vertrauen auf Seiten der Nutzer in die dargebotenen Inhalte und Leistungen. Die Zertifizierung bietet ein sehr hohes Maß an Sicherheit, denn unsere Juristen verantworten, dass eine "Geprüfte Homepage" den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht.
Zudem erhalten Sie ein umfangreiches Gutachten, welches die Vor- und Nachteile der Website auch grafisch darstellt und weiteres Optimierungspotential aufzeigt, auch für eine bessere Platzierung im Suchmaschinen-Ranking.
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Welche Betreiber profitieren von einer Zertifizierung?
Alle Betreiber von Websites mit gesundheitsbezogenen Inhalten. Dabei kann es sich zum Beispiel um Ärzte, Gesundheitsportale oder medizinische Fachgesellschaften handeln. Auch Agenturen, die medizinische Websites erstellen, können sich durch eine Zusammenarbeit mit uns im Rahmen der Zertifizierung Wettbewerbsvorteile verschaffen. Fragen Sie uns.
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Welche Kosten entstehen bei einer Zertifizierung?
Kosten entstehen allein für den Aufwand der Gutachter. Dieser hängt davon ab, wie umfangreich die Website ist, die zertifiziert werden soll. Daher sind die Kosten eines Zertifizierungsverfahrens von Website zu Website unterschiedlich. Beispielsweise verursacht die Zertifizierung einer Homepage von bis zu 20 Seiten Gebühren von rund 500 Euro. Diese Angabe dient nur als grobe Orientierung. Auf Anfrage bekommen Sie von uns gern eine konkrete, verbindlichte Auskunft. Die Gutachter müssen sich dafür aber zunächst die Homepage ansehen und feststellen, wie umfangreich die Seite ist und ob sie eventuell über Besonderheiten verfügt. Wir nennen Ihnen anschließend die maximalen Kosten, die dann für Sie auch verbindlich sind.
Einen Kostenvoranschlag für die Zertifizierung erstellen wir grundsätzlich kostenfrei.
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Gibt es Fördermöglichkeiten?
Die Fördergemeinschaft der Stiftung Gesundheit bezuschusst je nach verfügbaren Spendenmitteln bis zu 50 Prozent der Kosten. Denn die Zertifizierung, die Auszeichnung der Webseiten mit geprüfter Güte, dient ja nicht nur Ihnen als Betreiber, sondern bietet – ganz im Sinne unserer satzungsgemäßen Aufgabe – insbesondere auch für das Publikum, die User, ein Transparenz-Instrument.
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Was sind die nächsten Schritte?
Möchten Sie, dass wir Ihre Website zertifizieren oder Ihnen einen kostenfreien Kostenvoranschlag zukommen lassen? Wenden Sie sich einfach direkt per Telefon oder E-Mail an Ihre Ansprechpartnerinnen Cindy Forster und Birgit Pscheidl. Beide beantworten gerne Ihre Fragen.
Telefon: 040/80 90 87 – 0.
E-Mail: zertifizierung@stiftung-gesundheit.de. - Können Sie mir erfolgreich zertifizierte Homepages zeigen?
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Wer baut mir eine gute Homepage?
Wir können das leider nicht, das fällt nicht unter unsere Aufgaben und Satzungszwecke. Im Grunde kann dies aber jede/r sorgfältige Webdesigner/in, jede ordentliche Internet-Agentur. Nur im Gesundheitswesen gelten noch ein paar mehr Anforderungen als in anderen, gewerblichen Branchen. Zum Beispiel das Heilmittelwerbegesetz und die Maßgaben des jeweiligen Berufsrechts der Heilberufe kennt man außerhalb des Gesundheitswesens nicht. Wählen Sie vorzugsweise gleich einen Webdesigner bzw. Agentur, die diese spezifischen Anforderungen kennen und dies belegen können.
Wenn Sie diese Homepage dann zertifizieren lassen wollen, sind Sie willkommen, sich an uns zu wenden. Den Prüfungskatalog mit den operationalisierbaren Empfehlungen können wir dann gern Ihrer Agentur vorlegen.
Effektiver ist es natürlich, wenn derjenige, der Ihre Homepage gestaltet, schon von vorn herein die Zertifizierungs-Kriterien berücksichtigt. Genau aus diesem Grunde sind einige Homepage-Agenturen an uns herangetreten und wir haben nach eingehenden Gesprächen jeweils einen Rahmenvertrag vereinbart, der wesentliche Schritte der Qualitätssicherung umfasst.
Die Agenturen erhalten eine Übersicht der Anforderungen an eine erfolgreich zu zertifizierende Homepage – und fertigen die Website entsprechend. Dies vereinfacht das Zertifizierungsverfahren natürlich erheblich – spart also deutlich Kosten.
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Ich habe Ärger mit meiner aktuellen Homepage, wer hilft?
Der Verein der Medizinrechtsanwälte bietet hier einen kostenfreien Service:
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Was kann ich tun, wenn im Netz veraltete oder vielleicht unberechtigte Gütesiegel auftauchen?
Dann geben Sie bitte Nachricht an unser Zertifizierungs-Team, wir prüfen das dann unverzüglich.

