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Dr. Z. in Norwegen?
Qualitätssicherung bei der Arzt-Auskunft
Qualitätssicherung tut not, schließlich sollen Patienten bei der Arzt-Auskunft
qualifizierte Informationen erhalten. Telefonbuchverlage sind indes dafür kein
Modell. Und kleine Internet-Anbieter mit einer Hand voll Arzt-Adressen erst
recht nicht. Denn beide haben nicht annähernd die Informationstiefe der
Arzt-Auskunft.
Der erste Schritt der Qualitätssicherung: Im Internet wie auch auf den
papiernen Anmeldebögen steht vor dem Anmeldeformular die Liste der
Anforderungen, denen die Schwerpunkte der Ärzte entsprechen müssen. Eine
intensive Stichprobe sichert die Ergebnisse ab: Rund jeder zehnte Arzt wird
gebeten, die entsprechenden Nachweise zu führen. Nahezu alle Ärzte kommen
dieser Bitte schnell und mit freundlichen Worten nach, obwohl es ja durchaus
Arbeit bereitet, die Unterlagen zusammenzustellen. Nur wenige lassen es zur
dritten Erinnerung kommen, die den Ausschluß aus der Arzt-Auskunft ankündigt.
Auch wenn der Beirat zu den beantragten Schwerpunkten Fragen hat, folgt in den
meisten Fällen die qualifizierte Reaktion auf dem Fuße. Und wenn nicht? Dann
kommt dieser Schwerpunkt über das Antragsstadium nicht hinaus.
Qualitätssicherung dient aber auch zum Schutz der Ärzte vor der „Invidia
collegialis“, der kollegialen Mißgunst. Dazu ein Fallbeispiel aus dem
Kuriositäten-Kabinett: Dr. G. teilte mit, Kollege Dr. Z., ganz in seiner Nähe
und im selben Fachgebiet tätig, sei seit Jahren in Norwegen. Von wegen: Dr. Z.
ist nicht in Norwegen und seine Praxis läuft. Solche Vorstöße kommen dann
beim Justitiar auf den Tisch.
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