Stiftungsbrief 1. Quartal 2000 3. Jahrgang



Dr. Z. in Norwegen?
Qualitätssicherung bei der Arzt-Auskunft


Qualitätssicherung tut not, schließlich sollen Patienten bei der Arzt-Auskunft qualifizierte Informationen erhalten. Telefonbuchverlage sind indes dafür kein Modell. Und kleine Internet-Anbieter mit einer Hand voll Arzt-Adressen erst recht nicht. Denn beide haben nicht annähernd die Informationstiefe der Arzt-Auskunft.

Der erste Schritt der Qualitätssicherung: Im Internet wie auch auf den papiernen Anmeldebögen steht vor dem Anmeldeformular die Liste der Anforderungen, denen die Schwerpunkte der Ärzte entsprechen müssen. Eine intensive Stichprobe sichert die Ergebnisse ab: Rund jeder zehnte Arzt wird gebeten, die entsprechenden Nachweise zu führen. Nahezu alle Ärzte kommen dieser Bitte schnell und mit freundlichen Worten nach, obwohl es ja durchaus Arbeit bereitet, die Unterlagen zusammenzustellen. Nur wenige lassen es zur dritten Erinnerung kommen, die den Ausschluß aus der Arzt-Auskunft ankündigt.

Auch wenn der Beirat zu den beantragten Schwerpunkten Fragen hat, folgt in den meisten Fällen die qualifizierte Reaktion auf dem Fuße. Und wenn nicht? Dann kommt dieser Schwerpunkt über das Antragsstadium nicht hinaus.

Qualitätssicherung dient aber auch zum Schutz der Ärzte vor der „Invidia collegialis“, der kollegialen Mißgunst. Dazu ein Fallbeispiel aus dem Kuriositäten-Kabinett: Dr. G. teilte mit, Kollege Dr. Z., ganz in seiner Nähe und im selben Fachgebiet tätig, sei seit Jahren in Norwegen. Von wegen: Dr. Z. ist nicht in Norwegen und seine Praxis läuft. Solche Vorstöße kommen dann beim Justitiar auf den Tisch.



Zurück zum Inhaltsverzeichnis