 |
1. Deutscher Zahnarzt Recht Tag
Werbeverbot ist Patienten-, nicht Konkurrenzschutz
Auf dem ersten Deutschen Zahnarzt Recht Tag hat die Stiftung Gesundheit das
Verbot berufswidriger Werbung für Ärzte und Zahnärzte
bestärkt. „Die Patienten haben jedoch Anspruch auf Information und
Transparenz, stellt die aktuelle Rechtsprechung durchweg fest“, berichtete
Dr. Peter Müller, Sprecher der Stiftung Gesundheit auf der Fachtagung in
Frankfurt am 20. Oktober 1999. „Zweck des Werbeverbotes war und ist es,
Patienten vor Irreführung und Verunsicherung zu schützen. Es dient
nicht dazu, Mediziner vor Transparenz und Konkurrenz zu bewahren“, so Dr.
Müller.
Information statt Werbung
Ein reklamehaftes Herausstellen von Ärzten oder Zahnärzten
müsse auch künftig unterbleiben; solcherlei Werbung wäre
unzulässig und schädlich. Als zulässig dagegen haben die
Gerichte unter anderem die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit sowie die
Ärztelisten der Zeitschrift Focus bewertet.
Rationierung programmiert
Mit dem Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform setzte sich Dr. Thomas
Muschallik von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auseinander:
Im Ergebnis sei „eine ungesteuerte, schleichende Rationierung von Leistungen
vorprogrammiert. Eine noch weitere Steigerung der nunmehr vorgesehenen
Regelungsdichte würde allerdings die zumindest faktische Einführung
eines staatlichen Gesundheitssystems zur Folge haben.“
Der Deutsche Zahnarzt Recht Tag ist eine Fachtagung für
Anwälte und Mitarbeiter von Kammern und KVen. Veranstalter ist
der pmi-Verlag Frankfurt, der u.a. auch den Deutschen Arzt Recht Tag
und den Pharma Recht Tag organisiert.
|