Stiftungsbrief 4. Quartal 1999 2. Jahrgang



1. Deutscher Zahnarzt Recht Tag
Werbeverbot ist Patienten-,
nicht Konkurrenzschutz



Auf dem ersten Deutschen Zahnarzt Recht Tag hat die Stiftung Gesundheit das Verbot berufswidriger Werbung für Ärzte und Zahnärzte bestärkt. „Die Patienten haben jedoch Anspruch auf Information und Transparenz, stellt die aktuelle Rechtsprechung durchweg fest“, berichtete Dr. Peter Müller, Sprecher der Stiftung Gesundheit auf der Fachtagung in Frankfurt am 20. Oktober 1999. „Zweck des Werbeverbotes war und ist es, Patienten vor Irreführung und Verunsicherung zu schützen. Es dient nicht dazu, Mediziner vor Transparenz und Konkurrenz zu bewahren“, so Dr. Müller.

Information statt Werbung

Ein reklamehaftes Herausstellen von Ärzten oder Zahnärzten müsse auch künftig unterbleiben; solcherlei Werbung wäre unzulässig und schädlich. Als zulässig dagegen haben die Gerichte unter anderem die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit sowie die Ärztelisten der Zeitschrift Focus bewertet.

Rationierung programmiert

Mit dem Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform setzte sich Dr. Thomas Muschallik von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auseinander: Im Ergebnis sei „eine ungesteuerte, schleichende Rationierung von Leistungen vorprogrammiert. Eine noch weitere Steigerung der nunmehr vorgesehenen Regelungsdichte würde allerdings die zumindest faktische Einführung eines staatlichen Gesundheitssystems zur Folge haben.“


Der Deutsche Zahnarzt Recht Tag ist eine Fachtagung für Anwälte und Mitarbeiter von Kammern und KVen. Veranstalter ist der pmi-Verlag Frankfurt, der u.a. auch den Deutschen Arzt Recht Tag und den Pharma Recht Tag organisiert.



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