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Privat-Liquidation bei GKV-Patienten
Auch Kassenpatienten können privat behandelt werden: über das
Kostenerstattungsverfahren. Voraussetzung: Der Patient muß freiwillig
versichert sein, also mehr als 6375 Mark (West) bzw. 5400 Mark (Ost) monatlich
verdienen. Auch wer das Verfahren bereits vor dem 31.12.1998 gewählt hat,
kann weiterhin davon Gebrauch machen.
Bei der Kostenerstattung läßt sich der Patient privat behandeln
und reicht anschließend die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Der
Arzt kann den Patienten auch anbieten, die Abrechnung mit der Kasse zu
übernehmen.
In jedem Fall muss der Arzt darauf hinweisen, dass eine Kostenerstattung in
voller Rechnungshöhe nicht immer gewährleistet ist. Patienten
sollten vor der Behandlung ihre Krankenkasse informieren.
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