Stiftungsbrief 4. Quartal 1999 2. Jahrgang



Privat-Liquidation bei GKV-Patienten


Auch Kassenpatienten können privat behandelt werden: über das Kostenerstattungsverfahren. Voraussetzung: Der Patient muß freiwillig versichert sein, also mehr als 6375 Mark (West) bzw. 5400 Mark (Ost) monatlich verdienen. Auch wer das Verfahren bereits vor dem 31.12.1998 gewählt hat, kann weiterhin davon Gebrauch machen.

Bei der Kostenerstattung läßt sich der Patient privat behandeln und reicht anschließend die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Der Arzt kann den Patienten auch anbieten, die Abrechnung mit der Kasse zu übernehmen.

In jedem Fall muss der Arzt darauf hinweisen, dass eine Kostenerstattung in voller Rechnungshöhe nicht immer gewährleistet ist. Patienten sollten vor der Behandlung ihre Krankenkasse informieren.



Zurück zum Inhaltsverzeichnis