Stiftungsbrief 4. Quartal 1999 2. Jahrgang



Praxistipp: Homepages ja - aber richtig

Vorsicht ist geboten: Immer noch gibt es
zahlreiche unzulässige Homepages

Praxis-Homepages sprechen offenbar das Informationsbedürfnis suchender Patienten an: Seit die Arzt-Auskunft auch Links zu Homepages der eingetragenen Mediziner verzeichnet, ist die Anzahl der "Klicks" auf diese Angebote zusätzlich gestiegen. Auch auf der Telefon-Hotline wird immer häufiger nach Internet-Adressen der Ärzte gefragt, um zusätzliche Infos über Sprechzeiten, Spezialgebiete oder auch die Anfahrt zur Praxis abzurufen.

Kammern: Strikte Vorschriften

Bei der Erstellung der eigenen Praxis-Homepage ist jedoch Vorsicht geboten, denn die Ärzte- und Zahnärztekammern stellen strikte Bedingungen an Inhalt und Gestaltung. Immer wieder fallen reihenweise Verstöße gegen die Maßgabe auf, dass Praxisleistungen nicht bereits auf der ersten Seite erscheinen dürfen. Erst auf den Folgeseiten dürfen diese Leistungen vorgestellt werden. Schauen Sie sich Ihre Homepage unbedingt daraufhin an, damit Ihnen vermeidbarer Ärger erspart bleibt.

Stiftung: Gewährleistung nur für geprüfte Homepages

Die Arzt-Auskunft nimmt zwar kostenlos die Adressen von Homepages der Ärzte und Zahnärzte auf. Doch eine Gewährleistung kann natürlich nur für die Homepages gegeben werden, die die Stiftung Gesundheit geprüft hat. Diese Prüfung ist inklusive, wenn die Seiten durch die Stiftung erstellt wurden.

Unterschiede von Land zu Land

Einige Kammern stellen zusätzliche Anforderungen: Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein will alle Homepages angemeldet haben. Und Ärzte in Bayern dürfen nur Praxisleistungen gemäß Weiterbildungsordnung nennen.

Die Stiftung Gesundheit bietet Ärzten und Zahnärzten juristisch geprüfte Homepages an. Informationsmaterial erhalten Sie auf Anfrage.



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