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Praxistipp: Homepages ja - aber richtig
Vorsicht ist geboten: Immer noch gibt es zahlreiche unzulässige Homepages
Praxis-Homepages sprechen offenbar das Informationsbedürfnis suchender
Patienten an: Seit die Arzt-Auskunft auch Links zu Homepages der eingetragenen
Mediziner verzeichnet, ist die Anzahl der "Klicks" auf diese Angebote
zusätzlich gestiegen. Auch auf der Telefon-Hotline wird immer
häufiger nach Internet-Adressen der Ärzte gefragt, um zusätzliche
Infos über Sprechzeiten, Spezialgebiete oder auch die Anfahrt zur Praxis
abzurufen.
Kammern: Strikte Vorschriften
Bei der Erstellung der eigenen Praxis-Homepage ist jedoch Vorsicht geboten,
denn die Ärzte- und Zahnärztekammern stellen strikte Bedingungen an
Inhalt und Gestaltung. Immer wieder fallen reihenweise Verstöße
gegen die Maßgabe auf, dass Praxisleistungen nicht bereits auf der
ersten Seite erscheinen dürfen. Erst auf den Folgeseiten dürfen
diese Leistungen vorgestellt werden. Schauen Sie sich Ihre Homepage unbedingt
daraufhin an, damit Ihnen vermeidbarer Ärger erspart bleibt.
Stiftung: Gewährleistung nur für geprüfte Homepages
Die Arzt-Auskunft nimmt
zwar kostenlos die Adressen von Homepages der Ärzte und Zahnärzte
auf. Doch eine Gewährleistung kann natürlich nur für die
Homepages gegeben werden, die die Stiftung Gesundheit geprüft hat. Diese
Prüfung ist inklusive, wenn die Seiten durch die Stiftung erstellt
wurden.
Unterschiede von Land zu Land
Einige Kammern stellen zusätzliche Anforderungen: Die
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein will alle Homepages angemeldet haben.
Und Ärzte in Bayern dürfen nur Praxisleistungen gemäß
Weiterbildungsordnung nennen.
Die Stiftung Gesundheit bietet Ärzten und Zahnärzten
juristisch geprüfte Homepages an. Informationsmaterial erhalten Sie auf
Anfrage.
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