Stiftungsbrief 4. Quartal 1999 2. Jahrgang



Urteil: Mediziner am Telefon
Zeitschrift „Plus“ warnt vor unseriösen Anbietern


Ein Arzt oder Zahnarzt darf am Experten-Telefon der „Medizin-Auskunft“ den anrufenden Patienten Tipps und Infos geben. Eine entsprechende Klage der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein gegen einen Lübecker Zahnarzt wurde vom Landgericht Lübeck abgewiesen (AZ 11 O 70/99-KfH II). Bei der Medizin-Auskunft geben Ärzte den Anrufern Informationen zu medizinischen Sachverhalten, es erfolgt keine Heilbehandlung (Diagnostik oder Therapie).

Angebote dieser Art sind mittlerweile zur Normalität geworden. Trotzdem bergen sie Risiken für Ärzte und Patienten: Ärzte müssen genau beachten, welche Hinweise am Telefon zulässig sind. Und Patienten sind gut beraten, nur bei seriösen Anbietern anzurufen: Erst vor kurzem hatte ein Test der Zeitschrift „Plus“ ergeben, dass nicht alle Beratungsdienste kompetente Auskünfte erteilen. So schätzten die Telefon-Doktoren häufig Symptome nicht korrekt ein. Beim Anbieter „topmedic“ sprachen die Patienten nicht einmal mit einem Arzt, sondern nur mit einem Sanitäter. Auch auf die teuren Telefongebühren wurde oft nicht hingewiesen.



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