Stiftungsbrief 4. Quartal 1999 2. Jahrgang



Studie: Heilmittelwerbegesetz ist überholt
"Gesetz verhindert sinnvolle, sachgerechte Information"


Das Heilmittelwerbegesetz in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Dies ist das Ergebnis einer von der Stiftung Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Gesundheits-System- Forschung.

Die Gutachter wiesen vor allem darauf hin, dass das HWG zur Zeit sinnvolle und sachgerechte Information durch Verbotsregeln verhindere. "Insbesondere bei Ausgrenzung bestimmter Behandlungsverfahren und Arzneimittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung muß ein Leistungsanbieter jedoch ein Recht darauf haben, richtige, sachliche, verständliche und wissenschaftlich verlässliche Informationen direkt an den Patienten zu richten," so das Gutachten. Reglements wie das Verbot der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung seien ohnehin nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig.

Auch dem Recht der Patienten auf Information und Markttransparenz steht das HWG entgegen: "Bei einer gestiegenen Eigenbeteiligung hat der Patient ein berechtigtes Interesse, auch durch informative Werbung zu erfahren, welche Behandlungsmethoden zu welchen Preisen auf dem Markt angeboten werden", so die Studie. Patienten bräuchten verlässliche Angaben, um in der Lage zu sein, sinnvoll zu vergleichen und eigenverantwortlich zu entscheiden.



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