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Studie: Heilmittelwerbegesetz ist überholt
"Gesetz verhindert sinnvolle, sachgerechte Information"
Das Heilmittelwerbegesetz in seiner jetzigen Form ist nicht mehr
zeitgemäß. Dies ist das Ergebnis einer von der Stiftung Gesundheit
in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Gesundheits-System-
Forschung.
Die Gutachter wiesen vor allem darauf hin, dass das HWG zur Zeit
sinnvolle und sachgerechte Information durch Verbotsregeln verhindere.
"Insbesondere bei Ausgrenzung bestimmter Behandlungsverfahren und
Arzneimittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung muß
ein Leistungsanbieter jedoch ein Recht darauf haben, richtige, sachliche,
verständliche und wissenschaftlich verlässliche Informationen
direkt an den Patienten zu richten," so das Gutachten. Reglements wie das
Verbot der bildlichen Darstellung von Personen in Berufskleidung seien
ohnehin nicht mehr zeitgemäß und daher reformbedürftig.
Auch dem Recht der Patienten auf Information und Markttransparenz
steht das HWG entgegen: "Bei einer gestiegenen Eigenbeteiligung
hat der Patient ein berechtigtes Interesse, auch durch informative
Werbung zu erfahren, welche Behandlungsmethoden zu welchen Preisen
auf dem Markt angeboten werden", so die Studie. Patienten bräuchten
verlässliche Angaben, um in der Lage zu sein, sinnvoll zu vergleichen
und eigenverantwortlich zu entscheiden.
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