Stiftungsbrief 3. Quartal 1999 2. Jahrgang



Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt
Workshop für den Fall der Fälle in der Praxis


Die Zahl der berufs- und insbesondere strafrechtlichen Fälle im Anwaltsbüro Dr. Stebner ist sprunghaft angestiegen. Deshalb hat der Leiter des Büros, Dr. Frank Stebner, Salzgitter, dazu einen Workshop veranstaltet.

Die Probleme mit dem Strafrecht wurzeln, so Dr. Stebner, teils in Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Häufiger ist der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Zum Beispiel dürfen den Patienten nur die tatsächlichen Kosten des Arztes für Medikamente weitergegeben werden. Ein Arzt, der auf den Einkaufspreis eines injizierten Medikaments einen Aufschlag erhebt, verstößt gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 der GOä. Erst recht gefährlich wird es, wenn der Arzt sich drängen läßt, ein tatsächlich erfolgte Leistung unter einer anderen, unzutreffenden Ziffer abzurechnen. Der Patient mag sich freuen, wenn er Kostenerstattung erhält. Doch für den Arzt kann es zum Tatbestand des Betrugs führen. Und der Patient hat ihn in der Hand! „Verlieren Sie lieber einen Patienten, als daß Sie sich auf ein derartiges 'Geschäft' einlassen“, so Dr. Stebner beim Workshop.

Und wenn der Staatsanwalt klingelt? Schweigen! Und, wenn möglich, wohldosiert kooperieren, um Schaden zu begrenzen. Ein wichtiges Ziel sollte es dann sein, die öffentliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht zu verhindern. Denn ein schlechteres „Marketing“ für die Praxis wäre kaum vorstellbar.



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