Stiftungsbrief 2. Quartal 1999 2. Jahrgang



Teuer, verboten, gefährlich
Stiftung Gesundheit warnt vor Therapie per Telefon


Ferndiagnosen per Telefon bot eine Firma tatsächlich an - für 70 Mark plus Mehrwertsteuer. Die Stiftung Gesundheit warnte daraufhin Ärzte und Patienten vor medizinischer Ferndiagnose per Telefon. „Eine reine Ferndiagnose ist verboten, verwegen und gefährlich,“ stellt Prof. Dr. Dirk A. Loose, Vorsitzender des Beirats der Stiftung fest, „denn nur im direkten Kontakt können Arzt oder Notarzt angemessen reagieren. Ein telefonisches Frage-Antwort-Spiel kann lebensgefährlich sein.“

Gefährlich sind derartige Angebote nicht nur für Patienten: „Auch die Ärzte, die mitmachen, gehen extreme Risiken ein,“ ergänzt der Justitiar der Stiftung Gesundheit, Dr. jur. Frank A. Stebner. „Ärztliches Standesrecht, Heilmittelwerbegesetz und Wettbewerbsrecht verbieten die sogenannte Fernbehandlung.“ Im Haftungsfall werde deshalb keine Arzt-Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden tragen.

Nach der Warnung der Stiftung und einigem Presserummel ließ die Münchner Firma von ihrer Geschäftsidee ab.



Weitere Beiträge in diesem Stiftungsbrief zum Thema Fernbehandlungverbot:

  • Was darf der Arzt am Telefon?

  • Praxistipp: „Nein“ sagen können



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