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Praxistipp: „Nein“ sagen können
Was Sie tun können, wenn Patienten eine Ferndiagnose verlangen
Immer wieder möchten Patienten durch telefonischen Rat des Arztes ihre Leiden gelindert
haben. Das aber wäre unzulässige Fernbehandlung - und lästig obendrein. Was also tun,
wenn ein Patient in der Praxis anruft und eine Beratung verlangt?
Kennen sich Arzt und Patient?
Entscheidend ist es, ob Arzt und Patient einander kennen und jüngst persönlichen Kontakt
hatten. Ist dies der Fall und kann der Arzt das Problem daher einschätzen, ist die Behandlung
ohne persönlichen Kontakt medizinisch vertretbar.
Kein Rat für Unbekannte
Nicht erlaubt ist dagegen die Beratung von Patienten, die noch nie in der Praxis vorstellig
waren. Aus gutem Grund: Ohne den Gesundheitszustand des Patienten zu kennen oder ihn zu
untersuchen, kann kein Arzt eine fundierte Diagnose stellen. Der Arzt wäre ausschließlich
auf die Schilderungen der Patienten angewiesen, die jedoch sehr subjektiv ausfallen müssen.
Briefen Sie Ihren Empfang!
Damit Sie selbst möglichst wenig Zeit mit solchen Anfragen verbringen müssen, ist es wichtig,
daß Sie Ihre Empfangsdamen trainieren, selbständig zu klären, ob der Patient bereits in
der Praxis vorstellig war. Ist dies nicht der Fall, dann hilft nur eines: Ihre Empfangsdamen
müssen „Nein“ sagen können und sollten alternativ dem Patienten anbieten, einen Untersuchungstermin
zu vereinbaren.
Deutliche Worte
Nicht alle Patienten reagieren verständnisvoll, wenn sie am Telefon nicht die gewünschte
Beratung erhalten. Hartnäckigen Anrufern können Sie in vielen Fällen nur anschaulich
klar machen, warum Sie sein Anliegen abweisen: „Der Herr Doktor darf Sie am Telefon
nicht beraten. Sonst kommt er ins Gefängnis.“
Weitere Beiträge in diesem Stiftungsbrief zum Thema Fernbehandlungverbot:
Teuer, verboten, gefährlich: Stiftung Gesundheit warnt vor Therapie per Telefon
Was darf der Arzt am Telefon?
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