Stiftungsbrief 2. Quartal 1999 2. Jahrgang



Praxistipp: „Nein“ sagen können

Was Sie tun können, wenn Patienten eine Ferndiagnose verlangen

Immer wieder möchten Patienten durch telefonischen Rat des Arztes ihre Leiden gelindert haben. Das aber wäre unzulässige Fernbehandlung - und lästig obendrein. Was also tun, wenn ein Patient in der Praxis anruft und eine Beratung verlangt?

Kennen sich Arzt und Patient?

Entscheidend ist es, ob Arzt und Patient einander kennen und jüngst persönlichen Kontakt hatten. Ist dies der Fall und kann der Arzt das Problem daher einschätzen, ist die Behandlung ohne persönlichen Kontakt medizinisch vertretbar.

Kein Rat für Unbekannte

Nicht erlaubt ist dagegen die Beratung von Patienten, die noch nie in der Praxis vorstellig waren. Aus gutem Grund: Ohne den Gesundheitszustand des Patienten zu kennen oder ihn zu untersuchen, kann kein Arzt eine fundierte Diagnose stellen. Der Arzt wäre ausschließlich auf die Schilderungen der Patienten angewiesen, die jedoch sehr subjektiv ausfallen müssen.

Briefen Sie Ihren Empfang!

Damit Sie selbst möglichst wenig Zeit mit solchen Anfragen verbringen müssen, ist es wichtig, daß Sie Ihre Empfangsdamen trainieren, selbständig zu klären, ob der Patient bereits in der Praxis vorstellig war. Ist dies nicht der Fall, dann hilft nur eines: Ihre Empfangsdamen müssen „Nein“ sagen können und sollten alternativ dem Patienten anbieten, einen Untersuchungstermin zu vereinbaren.

Deutliche Worte

Nicht alle Patienten reagieren verständnisvoll, wenn sie am Telefon nicht die gewünschte Beratung erhalten. Hartnäckigen Anrufern können Sie in vielen Fällen nur anschaulich klar machen, warum Sie sein Anliegen abweisen: „Der Herr Doktor darf Sie am Telefon nicht beraten. Sonst kommt er ins Gefängnis.“



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  • Teuer, verboten, gefährlich: Stiftung Gesundheit warnt vor Therapie per Telefon

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