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Arzt-Such-Service im Internet
Teilnehmer ohne Mehrkosten im Internet vertreten
Der Arzt-Such-Service der gemeinnützigen Stiftung Gesundheit ist seit 1. April 1999
zusätzlich im Internet vertreten. Unter www.arzt-auskunft.de können Patienten anhand
von Therapieschwerpunkten nach passenden Ärzten suchen - frei zugänglich und rund um
die Uhr.
www.arzt-auskunft.de
Auf der gebührenfreien Rufnummer 0130 - 73 90 09 unterhält die Stiftung Gesundheit diesen
Arzt-Such-Service bereits seit eineinhalb Jahren. Mehr als 100.000 Patientenanfragen
konnten dort bereits im ersten Jahr bearbeitet werden.
Gebührenfreie Hotline bleibt
„Die kostenlose Hotline bleibt auch künftig uneingeschränkt bestehen,“ sagt der Sprecher
der Stiftung Gesundheit, Dr. Peter Müller. „Die Zahl der Internet-Nutzer wächst zwar
rapide, doch die soziale Bindung der Stiftung erfordert, daß die Arzt-Auskunft auch weiterhin
jedermann zur Verfügung steht. Und nur eine kostenlose Hotline ist frei von technischen
und finanziellen Hürden.“
Teilnehmer für Internet
Ärzte, Zahnärzte und Kliniken, die mit ihren Diagnose- und Therapieschwerpunkten beim
Arzt-Such-Service vertreten sind, können wählen, ob sie zusätzlich zum telefonischen Service
auch am Internet-Angebot teilnehmen möchten. Das Echo der derzeitigen Teilnehmer war eindeutig:
Praktisch alle entschieden sich dafür.
Keine Mehrkosten
Für den Eintrag bei der Arzt-Auskunft im Internet entstehen den Teilnehmern keine Mehrkosten,
denn die Aufwendungen für den Internetserver sind gering im Vergleich zum finanziellen
Engagement für den Betrieb des Call-Centers, die Mitarbeiter dort sowie die Telefonkosten.
Denn nicht die anrufenden Patienten zahlen die Telefongebühren, sondern die Stiftung
Gesundheit.
Zulässig auch im Internet
Der Justitiar der Stiftung, Dr. Frank A. Stebner, hat die Konzeption geprüft, um
sicherzustellen, daß der Auftritt mit dem Standesrecht sowie den Berufsordnungen konform
geht. Das Landgericht Kiel hat bestätigt, daß Ärzte beim Arzt-Such-Service der gemeinnützigen
Stiftung Therapieschwerpunkte angeben dürfen (AZ 16 O 19/98).
Im Dienst des Patienten
„Es ist sachlich kein Unterschied zwischen der telefonischen Arzt-Auskunft und der
Internet-Präsentation,“ sagt Anwalt Dr. Stebner. „In beiden Fällen wird nicht reklamehaft
an Patienten herangetreten, denn sie müssen selbst aktiv werden. Auch mit dem Internet-Service
wird den berechtigten Informationsinteressen der Patienten gedient.“
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