Stiftungsbrief 2. Quartal 1999 2. Jahrgang



Arzt-Such-Service im Internet
Teilnehmer ohne Mehrkosten im Internet vertreten


Der Arzt-Such-Service der gemeinnützigen Stiftung Gesundheit ist seit 1. April 1999 zusätzlich im Internet vertreten. Unter www.arzt-auskunft.de können Patienten anhand von Therapieschwerpunkten nach passenden Ärzten suchen - frei zugänglich und rund um die Uhr.

www.arzt-auskunft.de

Auf der gebührenfreien Rufnummer 0130 - 73 90 09 unterhält die Stiftung Gesundheit diesen Arzt-Such-Service bereits seit eineinhalb Jahren. Mehr als 100.000 Patientenanfragen konnten dort bereits im ersten Jahr bearbeitet werden.

Gebührenfreie Hotline bleibt

„Die kostenlose Hotline bleibt auch künftig uneingeschränkt bestehen,“ sagt der Sprecher der Stiftung Gesundheit, Dr. Peter Müller. „Die Zahl der Internet-Nutzer wächst zwar rapide, doch die soziale Bindung der Stiftung erfordert, daß die Arzt-Auskunft auch weiterhin jedermann zur Verfügung steht. Und nur eine kostenlose Hotline ist frei von technischen und finanziellen Hürden.“

Teilnehmer für Internet

Ärzte, Zahnärzte und Kliniken, die mit ihren Diagnose- und Therapieschwerpunkten beim Arzt-Such-Service vertreten sind, können wählen, ob sie zusätzlich zum telefonischen Service auch am Internet-Angebot teilnehmen möchten. Das Echo der derzeitigen Teilnehmer war eindeutig: Praktisch alle entschieden sich dafür.

Keine Mehrkosten

Für den Eintrag bei der Arzt-Auskunft im Internet entstehen den Teilnehmern keine Mehrkosten, denn die Aufwendungen für den Internetserver sind gering im Vergleich zum finanziellen Engagement für den Betrieb des Call-Centers, die Mitarbeiter dort sowie die Telefonkosten. Denn nicht die anrufenden Patienten zahlen die Telefongebühren, sondern die Stiftung Gesundheit.

Zulässig auch im Internet

Der Justitiar der Stiftung, Dr. Frank A. Stebner, hat die Konzeption geprüft, um sicherzustellen, daß der Auftritt mit dem Standesrecht sowie den Berufsordnungen konform geht. Das Landgericht Kiel hat bestätigt, daß Ärzte beim Arzt-Such-Service der gemeinnützigen Stiftung Therapieschwerpunkte angeben dürfen (AZ 16 O 19/98).

Im Dienst des Patienten

„Es ist sachlich kein Unterschied zwischen der telefonischen Arzt-Auskunft und der Internet-Präsentation,“ sagt Anwalt Dr. Stebner. „In beiden Fällen wird nicht reklamehaft an Patienten herangetreten, denn sie müssen selbst aktiv werden. Auch mit dem Internet-Service wird den berechtigten Informationsinteressen der Patienten gedient.“



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