Stiftungsbrief 2. Quartal 1999 2. Jahrgang



Was darf der Arzt am Telefon?


Wenn der Arzt seinen Patienten bereits im persönlichen Kontakt untersucht hat, dann können Nachfragen auch telefonisch erfolgen. Zum Beispiel die Information über Laborbefunde, aber auch die Anforderung eines Routine-Rezeptes. Dies widerspricht nicht dem in § 7 Musterberufsordnung-Ärzte festgelegten Verbot der Fernbehandlung.

Dr. jur. Frank A. Stebner, Justitar



Weitere Beiträge in diesem Stiftungsbrief zum Thema Fernbehandlungverbot:

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