Stiftungsbrief 1. Quartal 1999 2. Jahrgang



„So dumm kann doch kein Arzt sein!“


Ein Kommentar von
Prof. Dr. med. habil. Dirk A. Loose
Vorsitzender des Beirats der Stiftung Gesundheit


Gute Gründe sprechen für das Verbot standeswidriger Werbung. Ein hohes Gut ist auch die Therapiefreiheit: Nicht auszudenken, wenn den Ärzten nicht nur die Budgets, sondern auch die Therapien von fern diktiert würden.

Indes: Zwischen Therapiefreiheit und dem Verbot standeswidriger Werbung klaffte bis vor gut einem Jahr eine Lücke. Die Stiftung Gesundheit hat mit dem Arzt-Such-Service diese Lücke gefüllt

Einige Kammern verweisen tagtäglich Patienten an den ASS. Andere aber zeigten sich bislang ablehnend. Mit dem Urteil ist die Sorge dieser Kammern nun passé: Das Urteil zeigt, daß der ASS mit dem Standesrecht konform geht. Und er wird sich weiter entfalten. Das ist gut, denn er unterstützt die Therapiefreiheit: Endlich können die Ärzte mitteilen, welche Therapieschwerpunkte sie ausüben.

Ein Standesvertreter hatte kritisiert, daß die Ärzte im ASS „eigenverantwortlich“ ihre Schwerpunkte nennen dürfen. Fest steht, daß Ärzte eigenverantwortlich Therapieschwerpunkte praktizieren. Sollten sie etwa nicht fähig sein, diese ebenso eigenverantwortlich zu nennen? So dumm kann doch kein Arzt sein!



Zurück zum Inhaltsverzeichnis