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„So dumm kann doch kein Arzt sein!“
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Ein Kommentar von Prof. Dr. med. habil. Dirk A. Loose Vorsitzender des Beirats der Stiftung Gesundheit |
Gute Gründe sprechen für das Verbot standeswidriger Werbung. Ein hohes Gut ist auch
die Therapiefreiheit: Nicht auszudenken, wenn den Ärzten nicht nur die Budgets,
sondern auch die Therapien von fern diktiert würden.
Indes: Zwischen Therapiefreiheit und dem Verbot standeswidriger Werbung klaffte
bis vor gut einem Jahr eine Lücke. Die Stiftung Gesundheit hat mit dem Arzt-Such-Service diese Lücke gefüllt
Einige Kammern verweisen tagtäglich Patienten an den ASS. Andere aber zeigten sich
bislang ablehnend. Mit dem Urteil ist die Sorge dieser Kammern nun passé: Das Urteil
zeigt, daß der ASS mit dem Standesrecht konform geht. Und er wird sich weiter
entfalten. Das ist gut, denn er unterstützt die Therapiefreiheit: Endlich können
die Ärzte mitteilen, welche Therapieschwerpunkte sie ausüben.
Ein Standesvertreter hatte kritisiert, daß die Ärzte im ASS „eigenverantwortlich“
ihre Schwerpunkte nennen dürfen. Fest steht, daß Ärzte eigenverantwortlich
Therapieschwerpunkte praktizieren. Sollten sie etwa nicht fähig sein, diese ebenso
eigenverantwortlich zu nennen? So dumm kann doch kein Arzt sein!
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