Stiftungsbrief 3. Quartal 1998 1. Jahrgang



Streit um den Grundeintrag
Abmahnverein klagt gegen die Stiftung Gesundheit


Dürfen Patienten schon von zu Hause aus therapeutische Schwerpunkte von Ärzten erfragen? Die Ärztekammer Hamburg zum Beispiel sagt „Ja“ und unterstützt aktiv eine Krankenkasse, die eine Art Arzt-Such-Service aufbaut - allerdings ausschließlich für ihre Versicherten.

Der Arzt-Such-Service dagegen bietet solch einen Service für jedermann. Das aber mißfällt nach eigenem Bekunden der Bundesärztekammer. Dort befürchtet man, es könne unzulässige Werbung möglich werden.

Das Statement des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, am Rande des 100. Deutschen Ärztetages im Jahr 1997 ließ noch eine andere Tendenz vermuten. Im Internet über spezielle Therapierichtungen zu informieren, das sei nicht als unzulässige Werbung zu werten: „Im Internet muß der Nutzer aktiv auf die Homepage zugreifen. In der Tageszeitung wird er dagegen damit konfrontiert, ob er will oder nicht.“

Ziel des ASS ist es, im Internet zulässige Informationen allen Patienten einfach zugänglich zu machen. Schließlich verfügen derzeit nur rund zwei, drei Prozent der Patienten über Internetanschluß. Telefon dagegen hat jeder zur Verfügung, erst recht wenn der Anruf absolut kostenlos ist.

Auf Initiative von Kammerseite zieht nun die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen die Stiftung Gesundheit vor Gericht. Der zentrale Vorwurf lautet, der Grundeintrag muß allen Ärzten kostenlos zur Verfügung stehen. Dieser Vorwurf hat bei der Stiftung Gesundheit für Überraschung gesorgt, denn der Grundeintrag steht allen niedergelassenen Ärzten kostenlos offen. Darüber sind seinerzeit die Kammern informiert worden, und selbstverständlich jetzt auch der Wettbewerbsverein.

Also werden jetzt die Gerichte bemüht, genauer: das Landgericht Kiel. Schade nur, daß die Patienten nicht mitreden.

Übrigens: Ein Internetauftritt kostet in der Regel Geld. Auch für den Grundeintrag.



Zurück zum Inhaltsverzeichnis