Dürfen Patienten schon von zu Hause aus therapeutische Schwerpunkte von Ärzten
erfragen? Die Ärztekammer Hamburg zum Beispiel sagt „Ja“ und unterstützt aktiv
eine Krankenkasse, die eine Art Arzt-Such-Service aufbaut - allerdings ausschließlich
für ihre Versicherten.
Der Arzt-Such-Service dagegen bietet solch einen Service für jedermann. Das aber
mißfällt nach eigenem Bekunden der Bundesärztekammer. Dort befürchtet man, es könne
unzulässige Werbung möglich werden.
Das Statement des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, am Rande
des 100. Deutschen Ärztetages im Jahr 1997 ließ noch eine andere Tendenz vermuten.
Im Internet über spezielle Therapierichtungen zu informieren, das sei nicht als
unzulässige Werbung zu werten: „Im Internet muß der Nutzer aktiv auf die Homepage
zugreifen. In der Tageszeitung wird er dagegen damit konfrontiert, ob er will oder
nicht.“
Ziel des ASS ist es, im Internet zulässige Informationen allen Patienten einfach
zugänglich zu machen. Schließlich verfügen derzeit nur rund zwei, drei Prozent der
Patienten über Internetanschluß. Telefon dagegen hat jeder zur Verfügung, erst recht
wenn der Anruf absolut kostenlos ist.
Auf Initiative von Kammerseite zieht nun die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerbs gegen die Stiftung Gesundheit vor Gericht. Der zentrale Vorwurf lautet,
der Grundeintrag muß allen Ärzten kostenlos zur Verfügung stehen. Dieser Vorwurf hat
bei der Stiftung Gesundheit für Überraschung gesorgt, denn der Grundeintrag steht
allen niedergelassenen Ärzten kostenlos offen. Darüber sind seinerzeit die Kammern
informiert worden, und selbstverständlich jetzt auch der Wettbewerbsverein.
Also werden jetzt die Gerichte bemüht, genauer: das Landgericht Kiel. Schade nur,
daß die Patienten nicht mitreden.
Übrigens: Ein Internetauftritt kostet in der Regel Geld. Auch für den Grundeintrag.