Stiftungsbrief 3. Quartal 1998 1. Jahrgang



Marketing? Aber bitte seriös
Kompetente Information stellt hohe Anforderungen an Ärzte


Gute Arbeit ist die beste Werbung, da besteht kein Zweifel. Nun unterliegen Ärzte aber Werbebeschränkungen, und zwar mehr als viele andere Freiberufler. Das ist im Interesse der Patienten, denn ein marktschreierischer Wettbewerb à la „wer macht den billigsten Blinddarm” wäre überaus schädlich.

Qualifizierte, sachliche Information aber wünschen und fordern die Patienten mehr denn je. Denn ohne solche seriöse Unterrichung wäre keine mündige Entscheidung möglich. Was aber darf der Arzt und was nicht?

Standeskonforme Werbung

In der Tat ist nicht jede Werbung verboten, sondern lediglich die standeswidrige. Aber haben Sie als Arzt schon mal versucht, bei der Agentur um die Ecke verläßliche Aussagen darüber zu erhalten, was Ihnen als Arzt gestattet ist? Oder den Anwalt gefragt, wie die Praxisbroschüre aussehen solle? Es hieße also, den Entwurf mit zum Anwalt zu reichen und mit dessen Maßgaben wieder zurück zur Agentur. Und so weiter.

Bündnis für Ärzte

Ein Bündnis von Spezialisten für Ärzte erspart diese Umstände: Die „Marketing-Praxis”. Die Werbeagentur zum Beispiel stimmt die Informationsbroschüre oder die Homepage zeitig mit dem Juristen ab.

Unterstützt von einem Team wie der „Marketing-Praxis” kann ein Arzt die vorhandenen Spielräume effizient nutzen - und die standesrechtlichen Anforderungen dabei berücksichtigen.

Weitere Informationen bei:
„Marketing-Praxis”
c/o Adwerb Werbung & Kommunikation
Fax 0531 / 3 54 49 99





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