 |
Marketing? Aber bitte seriös
Kompetente Information stellt hohe Anforderungen an Ärzte
Gute Arbeit ist die beste Werbung, da besteht kein Zweifel. Nun unterliegen
Ärzte aber Werbebeschränkungen, und zwar mehr als viele andere Freiberufler.
Das ist im Interesse der Patienten, denn ein marktschreierischer Wettbewerb
à la „wer macht den billigsten Blinddarm” wäre überaus schädlich.
Qualifizierte, sachliche Information aber wünschen und fordern die Patienten
mehr denn je. Denn ohne solche seriöse Unterrichung wäre keine mündige
Entscheidung möglich. Was aber darf der Arzt und was nicht?
Standeskonforme Werbung
In der Tat ist nicht jede Werbung verboten, sondern lediglich die
standeswidrige. Aber haben Sie als Arzt schon mal versucht, bei der Agentur
um die Ecke verläßliche Aussagen darüber zu erhalten, was Ihnen als Arzt
gestattet ist? Oder den Anwalt gefragt, wie die Praxisbroschüre aussehen
solle? Es hieße also, den Entwurf mit zum Anwalt zu reichen und mit dessen
Maßgaben wieder zurück zur Agentur. Und so weiter.
Bündnis für Ärzte
Ein Bündnis von Spezialisten für Ärzte erspart diese Umstände: Die
„Marketing-Praxis”. Die Werbeagentur zum Beispiel stimmt die
Informationsbroschüre oder die Homepage zeitig mit dem Juristen ab.
Unterstützt von einem Team wie der „Marketing-Praxis” kann ein Arzt die
vorhandenen Spielräume effizient nutzen - und die standesrechtlichen
Anforderungen dabei berücksichtigen.
Weitere Informationen bei:
„Marketing-Praxis”
c/o Adwerb Werbung & Kommunikation
Fax 0531 / 3 54 49 99
|