Dubiose Eintrags-Offerten an Ärzte und Zahnärzte per E-Mail
Stiftung Gesundheit warnt vor unseriösen Anbietern
Dubiose Angebote an Ärzte, sich in Adress-Verzeichnisse einzutragen, werden derzeit verstärkt per E-Mail verschickt, teils mit der irrigen Behauptung, der Empfänger habe bereits per Opt-In zugestimmt. Deshalb warnt die Stiftung Gesundheit vor unseriösen Anbietern.
Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, rät dazu, bei Eintrags-Offerten als erstes einen Blick in das Impressum zu werfen. Müller: "Wenn der Firmensitz im Ausland, beispielsweise auf den Seychellen oder in Rumänien, liegt, sollte man hellhörig werden." Ist nur ein unzureichendes oder gar kein Impressum vorhanden, sollten Ärzte generell gar nicht reagieren.
Falls Ärzte ungerechtfertigte Rechnungen erhalten, sollten sie auf
keinen Fall bezahlen. Das Geld zurückzubekommen, kann beschwerlich
sein. Zuletzt hatte die Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit
dem Verein der Medizinrechtsanwälte e.V. erfolgreich gegen die Stebo
Expert GmbH geklagt und für 250 Ärzte den Rückzahlungsanspruch durchgesetzt.
Siehe: www.medizinrechts-beratungsnetz.de/aktuelles/stebo
Wer sich in Online-Verzeichnissen präsentieren möchte, sollten die
Angebote anhand folgender Checkliste genau prüfen:

